Kostenloser Glasfaseranschluss

von Westconnect GmbH - eine Beteiligung von E.ON & Igneo Infrastructure Partners

Die perfekte Gelegenheit: Jetzt Highspeed-Internet ohne Tempolimit komplett kostenlos sichern

Gute Nachrichten: Wir bauen in Ihrer Straße ein leistungsstarkes Glasfasernetz. Glasfaser-Internet gehört wie Strom, Gas und Wasser zur kritischen Infrastruktur. Die Technik ist nicht nur superschnell, sondern auch zukunftssicher, erhöht die Lebensqualität und steigert den Wert Ihrer Immobilie! Und das Beste:

Die Errichtung Ihres Glasfaseranschlusses ist jetzt kostenlos – Sie sparen bis zu 1.547 Euro.

Wie Sie den Glasfaseranschluss während der aktuell laufenden Vermarktungsphase kostenfrei erhalten? Reichen Sie die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung ganz einfach und schnell hier ein.

Modernisierung der Immobilie
Die zukunftssichere Glasfasertechnologie steigert den Marktwert Ihrer Immobilie um durchschnittlich fünf bis acht Prozent.
Zukunftssicherheit
Das Highspeed-Netz ist der neue Infrastrukturstandard für Dienste wie Telekommunikation, Fernsehen, Virtual und Augmented Reality und Videotelefonie.
Klimafreundlich
Glasfaser-Anschlüsse verbrauchen bis zu 17 x weniger Strom als Kupferkabel.
Bessere Vermietbarkeit
Schnelles Internet macht Ihre Immobilie attraktiver für solvente Mieter*innen.
Hohe Leistungsfähigkeit & Stabilität
Egal, wie viele Devices den Anschluss gleichzeitig nutzen, alle surfen mit bis zu 1.000 Mbit/s ohne Verzögerung. Fernsehen, Videospiele, Videotelefonie, Telemedizin: Das Glasfasernetz bleibt stabil und ruckelfrei.
Offenes diskriminierungsfreies Netz
Westconnect baut das Glasfasernetz grundsätzlich Open-Access aus. Das bedeutet, dass auch andere Anbieter bei Interesse das Netz nutzen können. Dieser freie Zugang stärkt den effizienten Glasfaserausbau und den fairen Wettbewerb der Leistungen und Angebote.
Die Kosten für den Anschluss übernehmen wir!

Genehmigung für kostenlosen Glasfaseranschluss jetzt einreichen

Jetzt einfach und schnell Ihre Grundstückseigentümererklärung einreichen

Sonderaktion für Mehrfamilienhäuser

Als Eigentümer*in eines Mehrfamilienhauses ab 3 Wohneinheiten können Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Glasfaser-Gebäudeverkabelung im Wert von rund 500 € pro Wohneinheit profitieren!

Die Westconnect errichtet die Glasfaser-Gebäudeverkabelung kostenlos:

  • wenn in Mehrfamilienhäusern mit 3-12 Wohneinheiten mindestens ein E.ON Highspeed Vertrag im Gebäude abgeschlossen wurde.
  • wenn in Mehrfamilienhäusern ab 13 Wohneinheiten mindestes 25 % der Wohneinheiten im Gebäude einen E.ON Highspeed Vertrag abgeschlossen haben.

Häufige Fragen

Sie haben Fragen zu Westconnect und dem Glasfaseranschluss? Hier finden Sie die richtigen Antworten.

Die Westconnect ist eine Beteiligung des E.ON-Konzerns und baut eine leistungsstarke und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur in Ihrer Kommune aus – bis zu Ihnen ins Gebäude. So wie etwa Strom, Gas- und Wasserleitungen ist ein Glasfaseranschluss wichtig: Die Digitalisierung schreitet voran und dafür bedarf es Glasfaser. Nur mit Glasfaser ist Zukunftssicherheit gegeben. Um eine hohe Qualität der Bauleistung vor Ort sicherzustellen, arbeiten wir mit der Westnetz GmbH – einer Konzerngesellschaft der E.ON – zusammen, die Glasfaser in unserem Auftrag verlegt. Das Engagement in der Region besteht bereits seit Jahrzehnten und wird auch in den Jahren nach dem Bau der Glasfaserinfrastruktur mit Ansprechpartnern vor Ort weiter bestehen.

Technisch betrachtet ist die Bandbreite nahezu unbegrenzt und Glasfaser daher eine Zukunftstechnologie für die nächsten Jahrzehnte. Damit haben Sie den schnellstmöglichen Anschluss und hervorragende Stabilität auch bei gleichzeitigem Streaming (z. B. YouTube, Netflix), Gaming und Arbeiten im Homeoffice. Oder ganz einfach ruckelfrei mit der Familie über Messenger-Dienste wie WhatsApp ein Videotelefonat genießen. Auch Fernsehen und Telefonieren über Glasfaser sind deutlich weniger störanfällig als beispielsweise über Satellitenschüsseln. Die Welt entwickelt sich rasant weiter. Mit einem Glasfaseranschluss sind Sie für zukünftige Technologien gerüstet. Gute Beispiele sind E-Health oder Virtual Reality. So können Sie z. B. schon heute mit einer 3D-Brille von zu- hause Städte besichtigen und Ihren Urlaub vorbereiten. Für all diese Dinge benötigen Sie einen Glasfaseranschluss. Als Grundstücks- und Gebäudeeigentümer haben Sie zudem den Vorteil, dass ein Glasfaseranschluss den Wert Ihrer Immobilie steigert.

Der Glasfaseranschluss wird Ihnen im Rahmen der Vermarktungsphase kostenlos in das Gebäude gelegt. Die sonst regulär anfallenden Kosten betragen bis zu 1.547 €. – Im Verfügbarkeitscheck unter eon-highspeed.com können Sie für ihre Adresse prüfen, ob der Glasfaseranschuss noch kostenlos gebucht werden kann. Nach dem Ausbau des Netzes vor Ort wird der nachträgliche Glasfaseranschluss wegen der zusätzlichen Bautätigkeiten kostenpflichtig sein. Sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer sich zunächst nur den Glasfaseranschluss legen lassen und Sie oder andere Bewohner erst später ein E.ON Highspeed Produkt buchen, weisen wir darauf hin, dass dann eine Anschlussaktivierung für das jeweilige Produkt in Höhe von 398,65 € erhoben werden kann (Details siehe Frage 4. hinsichtlich Anschlussaktivierung). Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch ein E.ON Highspeed Produkt zu buchen. Nutzen Sie sofort nach Baufertigstellung einfach schnelles Highspeed-Internet ohne Tempolimit.

Wird erst nach der initialen Vermarktungsphase – wenn die Baumaßnahmen vor Ort fortgeschritten oder abgeschlossen sind – ein E.ON Highspeed Produkt gebucht, kann eine Anschlussaktivierung in Höhe von 398,65 € erhoben werden. Diese Kosten umfassen u. a. etwaige notwendige zusätzliche Hardware sowie ggf. notwendige Techniker-Einsätze. Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch ein E.ON Highspeed Produkt zu buchen. Nutzen Sie sofort nach Baufertigstellung einfach schnelles Internet.

Ja, der Glasfaseranschluss wird Ihnen im Rahmen der Vermarktungsphase kostenlos in das Haus/Gebäude gelegt. Das Telekommunikationsgesetz gestattet der Westconnect Ihr Gebäude zu erschließen.

Das Telekommunikationsgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt in Deutschland fest. Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur, die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Glasfaserinfrastrukturen und der Schutz der Verbraucher. Das Gesetz räumt dem Infrastrukturanbieter Westconnect das Recht ein, Ihr Objekt an das Glasfasernetz anzuschließen (§ 134 TKG 2021).

Sind Sie Eigentümer oder Teileigentümer: Ja. Um bei der Errichtung einen reibungslosen Ablauf vor Ort zu gewährleisten, sollte eine Grundstückseigentümererklärung erteilt worden Der Techniker bzw. die Technikerin wird später einen Termin zur Hausbegehung mit Ihnen vereinbaren, um alle Details durchzugehen und Ihre Vorstellungen gemeinsam abstimmen. Sind Sie Teileigentümerin oder Teileigentümer? Kein Problem: Geben Sie die Grundstückseigentümererklärung mit ihrer Unterschrift ab und führen Sie parallel mit folgendem Formular einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei. Nach 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hat die Eigentümergemeinschaft nicht das Recht, Ihren Wunsch nach schnellem Internet zu widersprechen. Sind Sie Bewohner/Mieter: Liegt Ihnen bereits die notwendige unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung vor? Ja, dann können Sie dieses Dokument beim Abschluss eines E.ON Highspeed Produktes einfach mit abgeben. Nein, kein Problem. Unser Service für Sie: Geben Sie die Daten des Eigentümers ihres zu Hause an. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) wird u.a. der Breitbandausbau bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bevorzugt behandelt. Das bedeutet, dass der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zustimmung zum Breitbandanschluss hat. Die Art und Weise der Durchführung der baulichen Veränderung soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Lassen Sie ihrer WEG-Verwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag eon-highspeed.com/downloads/vorlage-fuer-einen-beschluss/ zukommen. Diese muss dann den Vorschlag als Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufnehmen. Parallel dazu zeichnen Sie als Wohnungseigentümer/Teileigentümer die Grundstückseigentümererklärung und informieren Sie uns über ihr berechtigtes Interesses.

Der Glasfaseranschluss geht in der Regel durch die Hauseinführung, hier kommt es aber auch immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum (über welchen Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation ins Haus gelangen) gewählt. Kleinere Umwege, z. B. aufgrund von Bäumen, Treppen oder sonstigen Hindernissen, werden berücksichtigt.

Ja. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das eigene Grundstück bereits während der Ausbauarbeiten an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Entscheiden Sie sich erst nach den Tiefbauarbeiten/Arbeiten in der Straße vor Ihrem Grundstück für einen Anschluss, können weitere Bautätigkeiten notwendig werden, so dass der Anschluss nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Glasfaser-Hausanschluss wird in das Gebäude – z.B. in den Keller – gelegt. Um in einem Mehrfamilienhaus (mindestens 3 Nutzungseinheiten) in den einzelnen Wohnungen schnelles Glasfaser-Internet nutzen zu können, bedarf es einer Glaserfaser-Gebäudeverkabelung. Wir empfehlen immer eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung, um eine gleichbleibend hohe Bandbreite auch in oberen Stockwerken zu gewährleisten. Sollte eine Glasfaser-Infrastruktur bereits im Gebäude vorhanden sein, prüfen wir vor Ort, ob diese genutzt werden kann. Wenn in Mehrfamilienhäusern mit 3-12 Nutzungseinheiten mindestens ein E.ON Highspeed Produkt im Gebäude gebucht wurde, errichten wir kostenlos die Glasfaser-Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten. Wenn in Mehrfamilienhäusern ab 13 Nutzungseinheiten mindestens 25 % der Nutzungseinheiten im Gebäude einen E.ON Highspeed Produkt gebucht haben, errichten wir ebenfalls kostenlos die Glasfaser- Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten.

„Open Access“ bedeutet, dass alle interessierten Telekommunikationsunternehmen als sogenannte „Wholesale-Partner“ Vorleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen von der Westconnect einkaufen können. Auf Basis dieser Vorleistungen können diese eigene Endkundenprodukte/ Internetverträge anbieten. Auf westconnect.de/partner/ finden Sie die Anbieter, die auf dem Netz Dienste anbieten. Wollen Sie oder eine Bewohnerin oder Bewohner des Hauses (z. B. Nachmieterin oder Nachmieter) nach der Vermarktung einen Internetvertrag bei einem anderen Telekommunikationsanbieter abschließen, erkundigen Sie sich bitte, ob und in welcher Höhe dieser die Kosten für eine Anschlussaktivierung an Endkunden weiterberechnet. Diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen.

Kontakt

Sie benötigen Unterstützung bei der Einreichung der Grundstückseigentümererklärung? Kontaktieren Sie unseren Kundenservice. Sie erreichen uns unter 0800 000 2518 Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.

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