FAQ

Ob Glasfaserausbau oder allgemeinere Internetthemen: Diese Seite bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell die richtige Antwort auf Ihre Frage zu finden. Mit dem Filter können Sie Ihre Suche auf bestimmte Themen beschränken, um ein genaueres Ergebnis zu erhalten.

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Die wichtigsten Fragen im Überblick

Die Westconnect ist eine Beteiligung des E.ON-Konzerns und baut eine leistungsstarke und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur in Ihrer Kommune aus – bis zu Ihnen ins Gebäude. So wie etwa Strom, Gas- und Wasserleitungen ist ein Glasfaseranschluss wichtig: Die Digitalisierung schreitet voran und dafür bedarf es Glasfaser. Nur mit Glasfaser ist Zukunftssicherheit gegeben. Um eine hohe Qualität der Bauleistung vor Ort sicherzustellen, arbeiten wir mit der Westnetz GmbH – einer Konzerngesellschaft der E.ON – zusammen, die Glasfaser in unserem Auftrag verlegt. Das Engagement in der Region besteht bereits seit Jahrzehnten und wird auch in den Jahren nach dem Bau der Glasfaserinfrastruktur mit Ansprechpartnern vor Ort weiter bestehen.

Technisch betrachtet ist die Bandbreite nahezu unbegrenzt und Glasfaser daher eine Zukunftstechnologie für die nächsten Jahrzehnte. Damit haben Sie den schnellstmöglichen Anschluss und hervorragende Stabilität auch bei gleichzeitigem Streaming (z. B. YouTube, Netflix), Gaming und Arbeiten im Homeoffice. Oder ganz einfach ruckelfrei mit der Familie über Messenger-Dienste wie WhatsApp ein Videotelefonat genießen. Auch Fernsehen und Telefonieren über Glasfaser sind deutlich weniger störanfällig als beispielsweise über Satellitenschüsseln. Die Welt entwickelt sich rasant weiter. Mit einem Glasfaseranschluss sind Sie für zukünftige Technologien gerüstet. Gute Beispiele sind E-Health oder Virtual Reality. So können Sie z. B. schon heute mit einer 3D-Brille von zu- hause Städte besichtigen und Ihren Urlaub vorbereiten. Für all diese Dinge benötigen Sie einen Glasfaseranschluss. Als Grundstücks- und Gebäudeeigentümer haben Sie zudem den Vorteil, dass ein Glasfaseranschluss den Wert Ihrer Immobilie steigert.

Der Glasfaseranschluss wird Ihnen im Rahmen der Vermarktungsphase kostenlos in das Gebäude gelegt. Die sonst regulär anfallenden Kosten betragen bis zu 1.547 €. – Im Verfügbarkeitscheck unter eon-highspeed.com können Sie für ihre Adresse prüfen, ob der Glasfaseranschuss noch kostenlos gebucht werden kann. Nach dem Ausbau des Netzes vor Ort wird der nachträgliche Glasfaseranschluss wegen der zusätzlichen Bautätigkeiten kostenpflichtig sein. Sollten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer sich zunächst nur den Glasfaseranschluss legen lassen und Sie oder andere Bewohner erst später ein E.ON Highspeed Produkt buchen, weisen wir darauf hin, dass dann eine Anschlussaktivierung für das jeweilige Produkt in Höhe von 398,65 € erhoben werden kann (Details siehe Frage 4. hinsichtlich Anschlussaktivierung). Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch ein E.ON Highspeed Produkt zu buchen. Nutzen Sie sofort nach Baufertigstellung einfach schnelles Highspeed-Internet ohne Tempolimit.

Wird erst nach der initialen Vermarktungsphase – wenn die Baumaßnahmen vor Ort fortgeschritten oder abgeschlossen sind – ein E.ON Highspeed Produkt gebucht, kann eine Anschlussaktivierung in Höhe von 398,65 € erhoben werden. Diese Kosten umfassen u. a. etwaige notwendige zusätzliche Hardware sowie ggf. notwendige Techniker-Einsätze. Wir empfehlen daher direkt mit Verlegung des Glasfaseranschlusses auch ein E.ON Highspeed Produkt zu buchen. Nutzen Sie sofort nach Baufertigstellung einfach schnelles Internet.

Ja, der Glasfaseranschluss wird Ihnen im Rahmen der Vermarktungsphase kostenlos in das Haus/Gebäude gelegt. Das Telekommunikationsgesetz gestattet der Westconnect Ihr Gebäude zu erschließen.

Das Telekommunikationsgesetz legt unter anderem die Rahmenbedingungen für den liberalisierten Telekommunikationsmarkt in Deutschland fest. Ziele des Gesetzes sind die Stärkung der Telekommunikationsinfrastruktur, die Förderung des flächendeckenden Ausbaus von Glasfaserinfrastrukturen und der Schutz der Verbraucher. Das Gesetz räumt dem Infrastrukturanbieter Westconnect das Recht ein, Ihr Objekt an das Glasfasernetz anzuschließen (§ 134 TKG 2021).

Sind Sie Eigentümer oder Teileigentümer: Ja. Um bei der Errichtung einen reibungslosen Ablauf vor Ort zu gewährleisten, sollte eine Grundstückseigentümererklärung erteilt worden Der Techniker bzw. die Technikerin wird später einen Termin zur Hausbegehung mit Ihnen vereinbaren, um alle Details durchzugehen und Ihre Vorstellungen gemeinsam abstimmen. Sind Sie Teileigentümerin oder Teileigentümer? Kein Problem: Geben Sie die Grundstückseigentümererklärung mit ihrer Unterschrift ab und führen Sie parallel mit folgendem Formular einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei. Nach 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hat die Eigentümergemeinschaft nicht das Recht, Ihren Wunsch nach schnellem Internet zu widersprechen. Sind Sie Bewohner/Mieter: Liegt Ihnen bereits die notwendige unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung vor? Ja, dann können Sie dieses Dokument beim Abschluss eines E.ON Highspeed Produktes einfach mit abgeben. Nein, kein Problem. Unser Service für Sie: Geben Sie die Daten des Eigentümers ihres zu Hause an. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) wird u.a. der Breitbandausbau bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bevorzugt behandelt. Das bedeutet, dass der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zustimmung zum Breitbandanschluss hat. Die Art und Weise der Durchführung der baulichen Veränderung soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Lassen Sie ihrer WEG-Verwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag eon-highspeed.com/downloads/vorlage-fuer-einen-beschluss/ zukommen. Diese muss dann den Vorschlag als Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufnehmen. Parallel dazu zeichnen Sie als Wohnungseigentümer/Teileigentümer die Grundstückseigentümererklärung und informieren Sie uns über ihr berechtigtes Interesses.

Der Glasfaseranschluss geht in der Regel durch die Hauseinführung, hier kommt es aber auch immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum (über welchen Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation ins Haus gelangen) gewählt. Kleinere Umwege, z. B. aufgrund von Bäumen, Treppen oder sonstigen Hindernissen, werden berücksichtigt.

Ja. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, das eigene Grundstück bereits während der Ausbauarbeiten an das Glasfasernetz anschließen zu lassen. Entscheiden Sie sich erst nach den Tiefbauarbeiten/Arbeiten in der Straße vor Ihrem Grundstück für einen Anschluss, können weitere Bautätigkeiten notwendig werden, so dass der Anschluss nicht mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Glasfaser-Hausanschluss wird in das Gebäude – z.B. in den Keller – gelegt. Um in einem Mehrfamilienhaus (mindestens 3 Nutzungseinheiten) in den einzelnen Wohnungen schnelles Glasfaser-Internet nutzen zu können, bedarf es einer Glaserfaser-Gebäudeverkabelung. Wir empfehlen immer eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung, um eine gleichbleibend hohe Bandbreite auch in oberen Stockwerken zu gewährleisten. Sollte eine Glasfaser-Infrastruktur bereits im Gebäude vorhanden sein, prüfen wir vor Ort, ob diese genutzt werden kann. Wenn in Mehrfamilienhäusern mit 3-12 Nutzungseinheiten mindestens ein E.ON Highspeed Produkt im Gebäude gebucht wurde, errichten wir kostenlos die Glasfaser-Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten. Wenn in Mehrfamilienhäusern ab 13 Nutzungseinheiten mindestens 25 % der Nutzungseinheiten im Gebäude einen E.ON Highspeed Produkt gebucht haben, errichten wir ebenfalls kostenlos die Glasfaser- Gebäudeverkabelung für alle Nutzungseinheiten.

„Open Access“ bedeutet, dass alle interessierten Telekommunikationsunternehmen als sogenannte „Wholesale-Partner“ Vorleistungen zu diskriminierungsfreien Konditionen von der Westconnect einkaufen können. Auf Basis dieser Vorleistungen können diese eigene Endkundenprodukte/ Internetverträge anbieten. Auf westconnect.de/partner/ finden Sie die Anbieter, die auf dem Netz Dienste anbieten. Wollen Sie oder eine Bewohnerin oder Bewohner des Hauses (z. B. Nachmieterin oder Nachmieter) nach der Vermarktung einen Internetvertrag bei einem anderen Telekommunikationsanbieter abschließen, erkundigen Sie sich bitte, ob und in welcher Höhe dieser die Kosten für eine Anschlussaktivierung an Endkunden weiterberechnet. Diese Entscheidung obliegt dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen.

Wegfall der Kabel-TV-Umlagefähigkeit

Ob auch Sie betroffen sind, lässt sich im Mietvertrag oder in der letzten Nebenkostenabrechnung nachvollziehen. Dort ist angegeben, ob und welchen Betrag Sie für Kabel-TV zahlen. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie einfach bei Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung nach.

Ab dem 01.07.2024 dürfen die Kosten des TV-Kabelanschlusses nicht mehr über die Mietnebenkosten umgelegt werden. Somit haben Sie die freie Entscheidung über die Wahl Ihres TV-Anbieters und müssen nicht doppelt zahlen, sollten Sie sich für einen anderen TV-Empfangsweg entscheiden. Wenn Sie als betroffene Mieterin oder betroffener Mieter Ihren TV-Kabelanschluss dennoch weiterhin nutzen wollen, müssen Sie aktiv werden und einen Vertrag mit Ihrem TV-Kabelnetzbetreiber abschließen. Wenn Sie ab Juli 2024 keinen TV-Dienst abgeschlossen haben, kann Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal zentral für alle Wohnungen im Haus oder über eine Sperrdose ausschließlich in der betroffenen Wohnung deaktivieren. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr schauen.

Wenn Sie bereits E.ON Highspeed Kundin oder Kunde sind oder E.ON Highspeed Kundin oder Kunde werden möchten, können Sie E.ON TV ganz einfach zu Ihrem E.ON Highspeed Produkt hinzubuchen und damit das gesamte Fernseherlebnis genießen. Bedingung dafür ist ein E.ON Highspeed Produkt mit einer Download-Bandbreite von 100 Mbit/s oder höher. Weitere Informationen zu unserem E.ON TV Angebot erhalten Sie hier http://www.eon-highspeed.com/tv/.

Mit E.ON TV empfangen Sie über 110 TV-Sender. Abhängig des Tarifs haben Sie die Möglichkeit, interaktive Funktionen zu nutzen, Ihr TV-Erlebnis in HD zu genießen - und das auf bis zu 5 Geräten gleichzeitig. Damit können Sie Ihre Lieblingssendungen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt abrufen.

Folgende Alternativen zum Kabelfernsehanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:

E.ON TV (IPTV) Mit einem E.ON Highspeed Glasfaseranschluss bieten wir Ihnen die Möglichkeit alles aus einer Hand zu erhalten: Internet, Telefon und TV. Genießen Sie Ihr Fernseherlebnis mit der Zusatzoption E.ON TV. Voraussetzung ist ein unterstütztes Empfangsgerät, welches Sie bei uns zur Miete erhalten. Alternativ können Sie auch einen der gängigen TV_Sticks verwenden. Informieren Sie sich in unserem Download-Bereich über die unterstützten Geräte. Darüber hinaus können Sie E.ON TV in Ihrem heimischen WLAN auch über Smartphone- /Tablet-Apps oder über den Webbrowser am PC genießen. IPTV Streaming über das Internet Verschiedene Anbieter ermöglichen den Fernsehempfang per Streamingdienst über das Internet. Hierzu benötigen Sie einen Internetanschluss und einen separaten Vertrag mit dem Streaming-Dienstanbieter. Die Kosten für den Empfang liegen meist zwischen 6-10 Euro. Der Empfang funktioniert über Smart-TV-Apps oder TV-Sticks zum Einstecken, über Smartphone- /Tablet-Apps oder über den Webbrowser am PC. Satellit Über eine Satellitenschüssel können Sie alle gängigen Fernsehprogramme frei und unverschlüsselt empfangen. Dies bedingt die Installation einer eigenen Satellitenschüssel. Ob dies bei Ihnen erlaubt ist, klären Sie mit Ihrem Vermieter. DVB-T2 HD DVB-T2 HD ist das Fernsehen über die Antenne (Zimmerantenne/Dachantenne). Damit können Sie ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Wenn Sie einen internetfähigen Receiver oder Fernseher haben, können Sie weitere Sender über das Internet empfangen. Der Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ist kostenfrei. Wenn Sie zusätzlich Privatsender empfangen möchten, bedingt dies einen separaten vertrag mit erweiterten Kosten.

Ausbau und Hausanschluss

Nein, mit der Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses erfolgt keine Eintragung im Grundbuch Ihres Grundstücks.

Sofern mindestens ein E.ON Highspeed Produkt gebucht wurde, wird das gesamte Haus mit Glasfaser erschlossen. Somit haben Sie zu jedem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit über den Verfügbarkeitscheck auf https://www.eon-highspeed.com einen E.ON Highspeed Produkt zu buchen.    

Bitte sprechen Sie die Tiefbauerin oder den Tiefbauer vor Ort an. Kontaktdaten werden i.d.R. als Visitenkarte im Briefkasten hinterlegt.

In einem Ein- und Zweifamilienhaus muss ein dauerhaft aktiver Stromanschluss möglichst nah an der Hauseinführung zur Verfügung stehen. In einem Mehrfamilienhaus, in dem eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung installiert wird, ist ein dauerhaft aktiver Stromanschluss am Glasfaser-Teilnehmeranschlusspunkt in der Wohnung (Gf-TA) notwendig.

Wenn es sich um eine Erbbaupacht handelt, ist die Unterschrift des Erbbaupachtnehmers, i.d.R. die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie, ausreichend.

Es können keine festen Termine im Vorfeld vereinbart werden. Absprachen mit der Tiefbauerin oder dem Tiefbauer vor Ort sind immer möglich.

Vor dem Bau des Glasfaser-Hausanschlusses findet eine Hausbegehung mit der Tiefbauerin oder dem Tiefbauer statt. Für die Hausbegehung wird mit Ihnen ein Termin vereinbart. Beginnen die Bauarbeiten in der Straße, findet der Ausbau des Glasfaser-Hausanschlusses i. d. R. innerhalb der nächsten 14 Tage statt. Genaue Absprachen können mit der Tiefbauerin oder dem Tiefbauer vor Ort vorgenommen werden.

Pro Gebäude kann eine Glasfaser-Gebäudeanbindung errichtet werden. Dabei bestimmt die Anzahl der Wohneinheiten die Anzahl der Fasern. Bei mehreren Gebäuden auf dem Grundstück kann es mehrere Glasfaser-Gebäudeanbindungen geben, hierbei können jedoch weitere Kosten entstehen. Prüfen Sie die Gegebenheiten vor Ort über den Verfügbarkeitscheck.

Es wird der direkte Weg zwischen Straße und Hausanschlussraum (wo Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation ins Haus kommen) gewählt. Kleinere Umwege, z. B. aufgrund von Bäumen, Treppen oder sonstigen Hindernissen, werden berücksichtigt. Die Tiefbauerin oder der Tiefbauer wird bei der Hausbegehung alle Details mit Ihnen abstimmen.

Ausbau und Hausanschluss – Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser

Beim Ausbau der Glasfaser-Gebäudeverkabelung durch die Westconnect liegt das Eigentum bei der Westconnect.

Die Glasfaser-Gebäudeverkabelung wird durch einen Dienstleister errichtet. Dieser führt die Glasfasern aus dem Hausanschlussraum bis in die Wohnung. Dabei können je nach Immobilie unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen. Der Ausbau erfolgt natürlich inkl. Wiederherstellung des vorherigen Zustands.

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, entfällt die Möglichkeit einer kostenlosen Errichtung der Glasfaser-Gebäudeanbindung.

Für einen Glasfaseranschluss in Ihrer Wohnung müssen Sie ein E.ON Highspeed Produkt buchen. Zudem muss der Grundstücks- und Gebäudeeigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft dem Ausbau einer Glasfaser-Gebäudeanbindung und einer Glasfaser-Gebäudeverkabelung zustimmen.

Eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung wird benötigt, sobald drei oder mehr Parteien in einem Gebäude vorhanden sind.

Internet und Telefonie

Sollten Sie zu Ihrem E.ON Highspeed Produkt einen Router von uns hinzugebucht haben, so erfolgt die Konfiguration automatisch durch uns. Sollten Sie einen eigenen Router verwenden, so beachten Sie bitte die Anleitung zur Verwendung eines kundeneigenen Routers in unserem Downloadbereich unter: https://www.eon-highspeed.com/downloads/. Sie können überprüfen, ob die IPv6-Konnektivität funktioniert, indem Sie die IPv6-Adresse von Google (https://ipv6.google.com/) oder einer anderen IPv6-fähigen Website in Ihrem Webbrowser eingeben. Wenn Sie keine Verbindung herstellen können, sollten Sie die Konfiguration Ihrer erneut überprüfen und sicherstellen, dass alle Einstellungen korrekt sind.    

IPv6 steht an jedem E.ON Highspeed Anschluss zur Verfügung.

Ein Produktupgrade ist jederzeit kostenlos möglich. Ihr E.ON Highspeed Produkt wird umgestellt und die Abrechnung erfolgt über das neue Produkt. Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich. Für die Bearbeitung wird einmalig eine Aufwandsgebühr berechnet, deren Höhe Sie dem aktuell gültigen Preisblatt E.ON Highspeed entnehmen können. Ihr E.ON Highspeed Produkt wird dann umgestellt und die Abrechnung erfolgt über das neue Produkt.

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und bedarf der Textform. Nach Prüfung des nächstmöglichen Vertragsendes erhalten Sie Ihre Kündigungsbestätigung. Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@eon-highspeed.com oder Ihr Schreiben an Westconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen https://eon-highspeed.com/kontakt.

Teilen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin zur Einbuchung der Option per E-Mail oder per Post mit. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Wunschtermin auf den Ersten eines Monats, frühstens des nächsten Folgemonats, fällt. Die Bestätigung erhalten Sie im Anschluss. Ihre E-Mail senden Sie bitte an service@eon-highspeed.com oder Ihr Schreiben an Westconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen https://eon-highspeed.com/kontakt.

Die E.ON Highspeed Produkte beinhalten bereits die Festnetz-Flatrate, die alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz umfasst. Zu jedem E.ON Highspeed Produkt kann für monatlich 9,90 € die Mobilfunk-Flatrate hinzugebucht werden, die alle Sprachverbindungen in die deutschen Mobilfunknetze umfasst. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich automatisch.

Hardware die zu einer Leistung hinzugebucht wurde oder die in Verbindung mit einer Leistung steht, versendet Westconnect 14 Tage vor der Anschlussbereitstellung. Bei einer Hinzubuchung zu einem bestehenden Produkt erfolgt die Versendung immer umgehend am selben oder dem darauffolgenden Tag.

Wir bieten Ihnen eine Flatrate an. Sie können demnach unbegrenzt surfen, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Sie können Ihre Vertragsdaten jederzeit ändern. Bitte teilen Sie uns die Änderung schriftlich mit: Westconnect GmbH, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen oder per Mail an service@eon-highspeed.com.

Nein. Wir kündigen für Sie. Wenn unser Glasfaser-Netzausbau noch andauert kann es stets Unwägbarkeiten geben (Genehmigungsverfahren, Wetterbedingungen etc.).

Führen Sie den Verfügbarkeitscheck auf unserer Startseite durch. Werden E.ON Highspeed Produkte unter Ihrer Adresse angeboten, dann können Sie bequem online bestellen. Sobald das Breitbandnetz erschlossen ist, kündigen wir den aktuellen Vertrag für Internet und Telefonie bei Ihrem bisherigen Anbieter. Somit wird sichergestellt, dass die Wartezeit für unser schnelles Internet möglichst kurz ist und Sie zu jedem Zeitpunkt mit Internet und Telefonie versorgt werden. Zudem stellen wir sicher, dass Sie aktuelle Rufnummern auf Wunsch mitnehmen können. Dazu füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag aus: https://www.eon-highspeed.com/.

Telefonanschlüsse werden heute IP-basiert bereitgestellt. Die dazu benötigten Endgeräte (z. B. Router, Telefon) erfordern den Anschluss an eine Stromversorgung. Im Falle eines Stromausfalls kann kein Alarm über die Telefonverbindung abgesetzt werden. Bei älteren Telefonanschlüssen bestand die Möglichkeit einer Notstromversorgung aus der Vermittlungsstelle (dem Amt). Diese ist heute nicht mehr gegeben. Bitte informieren Sie sich bei dem Hersteller Ihrer Alarmanlage über die Anschaltmöglichkeiten.      

Falls Sie Ihren Internetzugang im Rahmen eines zweiten, separaten Produktvertrags beziehen, müssen Sie diesen zweiten Produktvertrag selbst kündigen, um Mehrkosten zu vermeiden. Gleiches gilt für sogenannte Preselection-Verträge. Auch diese müssen Sie selbst kündigen.

Die Vertragslaufzeiten Ihres jetzigen Vertrags entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen Ihres Altanbieters.

Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) ist eine Auflistung aller kostenpflichtigen, ausgehend geführten Gespräche mit Angabe der Rufnummer, der Dauer und der Kosten des jeweiligen Gesprächs. Der Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es Ihnen, die bei der Telefonie entstehenden Kosten nachzuvollziehen. Auf Wunsch senden wir Ihnen einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis zusammen mit der monatlichen Rechnung zu. Die gewählten Rufnummern können dabei wahlweise vollständig oder um die letzten drei Ziffern verkürzt dargestellt werden.

Bitte lassen Sie uns den Anbieterwechselauftrag unmittelbar mit der Bestellung zukommen, da wir nur so alle notwendigen Schritte zur Umstellung Ihres Vertrags einleiten können und keine Fristen überschritten werden. Damit können wir auch sicherstellen, dass die Mitnahme Ihrer Rufnummer(n) funktioniert.

Das Privatkundenprodukt E.ON Highspeed ermöglicht den Anschluss von Telefonie Endgeräten mit Einzelregistrierung. Ein Anlagenanschluss kann nicht bereitgestellt werden.

Wir bieten einen reinen Internetzugang ohne Webserver und E-Mail-Adresse an. Dadurch ist die Nutzung einer eigenen Domain unabhängig von unserem Anschluss zu betrachten. Das Setzen eigener PTR-Records ist nicht möglich.

Die von uns gemieteten Geräte unterstützen die WLAN-Verschlüsselung nach den derzeit gängigen Verfahren. Die Verschlüsselung ist standardmäßig aktiviert. Den WLAN-Schlüssel finden Sie auf der Unterseite der gelieferten FRITZ!Box.

Sie können sowohl den Internetzugang als auch VoIP mit eigener Hardware nutzen. Wir empfehlen jedoch die Nutzung unserer Mietgeräte, da für Sie die Kompatibilitätsprüfung und die Konfiguration entfallen. Die allgemeinen Einstellungen finden Sie unter https://www.eon-highspeed.com/downloads/, die individuellen Daten für Ihren VoIP-Zugang entnehmen Sie dem Kundenportal: https://service.eon-highspeed.com/login.  

Bei der Bestellung von E.ON Highspeed haben Sie die Möglichkeit, eine AVM FRITZ!Box zu mieten. Diese ist bereits konfiguriert und auf Ihr bestelltes Produkt abgestimmt. Weitere Informationen zur Einrichtung Ihrer FRITZ!Box finden Sie unter https://www.eon-highspeed.com/downloads/.

Nein, wir stellen einen transparenten Zugang zur Verfügung und filtern weder spezifische Ports noch Internetseiten.

Wir stellen Ihnen einen VoIP-Anschluss zur Verfügung, der je nach Router/Media Gateway einen internen S0-Anschluss mit zwei Sprachkanälen bereitstellen kann. Handelsübliche ISDN-Telefone sind darüber problemlos nutzbar. Die Kompatibilität einer eventuell vorhandenen Telefonanlage müssen Sie im Einzelfall mit dem Hersteller prüfen. Die Nutzung des D-Kanals oder von Einwahlverbindungen sind nicht möglich. Die Nutzung von ISDN ist abhängig von dem eingesetzten Router. Sollten Sie von uns einen Router beziehen, ist nur die FRITZ!Box 7490 ISDN-fähig. Sollten Sie einen eigenen Router nutzen, erkundigen Sie sich bitte beim Hersteller.

Bei E.ON Highspeed erfolgt die Telefonie über die FRITZ!Box. Kommt es zu einem Stromausfall, ist auch die FRITZ!Box davon betroffen. Dies führt dazu, dass Ihr Anschluss in diesem Moment nicht gesichert ist. Da diese Technologie inzwischen bei fast allen Telekommunikationsanbietern zum Einsatz kommt, stellen die meisten Pflegeeinrichtungen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sollte dies nicht der Fall sein, sprechen Sie uns gerne an.

Das ist problemlos möglich, wenn Ihr EC-Terminal die Verbindung über einen LAN-Anschluss herstellt. Geräte, die eine Einwahlverbindung aufbauen (ISDN/analog) funktionieren in der Regel nicht.

Ja, Sie können beide Dienste uneingeschränkt parallel nutzen.

Es ist selbstverständlich möglich, den Internetanschluss mit mehreren Geräten gleichzeitig zu nutzen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Router, den Sie von uns mieten können.

Der Router (AVM FRITZ!Box) wird Ihnen kurz vor der Anschaltung schon vorkonfiguriert zugesendet. Sie brauchen nur die FRITZ!Box an die TAE-Dose oder Ihren ONT anzuschließen. Wenn Sie dennoch eine Installation wünschen, bieten wir Ihnen einen Installationsservice an. Rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline an. Weitere Informationen zu den Geräten finden Sie im Downloadbereich: https://www.eon-highspeed.com/downloads/.

Ein Besetztzeichen erfolgt standardmäßig nach 90 Sekunden.

Sie können Ihre Telefonnummer mitnehmen, falls sich Ihre neue Adresse in demselben Vorwahlbereich befindet wie Ihre bisherige.

Informieren Sie uns per E-Mail. Sofern unser leistungsstarkes Highspeed-Internet auch an Ihrer neuen Adresse für Sie verfügbar ist, kümmern wir uns um den Umzug Ihres Internets. Sollten die E.ON Highspeed Produkte an der neuen Adresse nicht verfügbar sein, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

VoIP steht für „Voice over Internet Protocol“. Es bedeutet, dass Ihre Sprachkommunikation in Form von IP-Datenpaketen übertragen und erst am Router/Media Gateway zu Sprache gewandelt wird.

Es ist möglich, die einzelnen „Rufnummerngassen“ sperren zu lassen. Im Standard ist die 0900-Gasse komplett gesperrt. Weitere Gassen wie z. B. die verschiedenen Gewinnspiele (0137) können ebenso wie Handynummern (Gassen 015, 016, 017) und Nummern aus dem Ausland auf Wunsch gesperrt werden.

Wenn Sie es wünschen, können Sie dies bei Ihrer Bestellung angeben. Ein Telefonbucheintrag ist kostenlos. Sie haben dabei die Möglichkeit, den genauen Namen sowie die Telefonnummer(n), die im Telefonbuch erscheinen soll(en), anzugeben. Darüber hinaus können Sie an dieser Stelle wählen, ob Sie in gedruckten, elektronischen und/oder digitalen Verzeichnissen erscheinen möchten.

Für die Nutzung eines von der Westconnect gemieteten Routers sind keine Zugangsdaten erforderlich und die Konfiguration erfolgt automatisch. Sollten Sie ein eigenes Gerät verwenden, beachten Sie für die allgemeinen Einstellungen bitte unsere Anleitung für kundeneigene Router. Diese finden Sie unter: https://www.eon-highspeed.com/downloads/. Die individuellen Daten für Ihren VoIP-Zugang entnehmen Sie dem Kundenportal: https://www.eon-highspeed.com/downloads/.  

Nein, den Rabatt gewähren wir nur E.ON-Strom- und/oder E.ON-Erdgaskundinnen oder Kunden.    

Ja, einen LTE-Vertrag kündigen wir genauso wie jeden anderen Altvertrag.

Falls Sie bereits Kundin oder Kunde bei uns sind und nicht den Service „Rechnung per Post“ gewählt haben, ist es zu Abrechnungszwecken zwingend notwendig, dass uns Ihre E-Mail-Adresse vorliegt. Nur so können wir Ihnen die Rechnung ordnungsgemäß online zur Verfügung stellen.

Nachdem wir Ihren Auftrag erfasst haben, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung und ein Willkommensschreiben. Sofern Sie uns mit der Übernahme Ihrer Rufnummer beauftragen, füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag aus: https://eon-highspeed.com/downloads/. Wir werden Ihren laufenden Vertrag kündigen und den bestehenden Anschluss und Ihre Rufnummer(n) zum Ende der Laufzeit Ihres alten Vertrags für Sie übernehmen. Falls Sie einen Neuanschluss bestellt haben, werden wir Ihren Anschluss zum nächstmöglichen Anschalttermin bereitstellen. Die nötigen Geräte und eine Aufbauanleitung senden wir Ihnen einige Tage vor Ihrem Anschalttermin zu.

Westconnect bietet derzeit keine Flatrate ins europäische oder weltweite Ausland an. Freie Prepaid-Anbieter sind im Internet verfügbar und können über unser Netz genutzt werden. Die aktuell gültigen Tarife für Telefonate ins europäische oder weltweite Ausland entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt: https://www.eon-highspeed.com/.

Mit der Internetflatrate können Sie den bereitgestellten Internetzugang ohne Begrenzung des Datenvolumens nutzen.

Ja, Sie können auch als Gewerbetreibender E.ON Highspeed Produkte nutzen. Unsere Produkte stehen jedem zur Verfügung, sie sind jedoch auf die Bedürfnisse von Privatkundinnen oder Privatkunden ausgerichtet.

Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice (per E-Mail an kundenservice@eon-highspeed.de oder per Telefon unter 0800 – 9696006, Montags-Freitag 8-20 Uhr und Samstags 8-16 Uhr.)

Eine persönliche Beratung ist selbstverständlich möglich. In den ausgebauten Gemeinden finden Infoveranstaltungen für Bürgerinnen oder Bürger sowie Beratungstermine statt. Termine finden Sie in Ihrem Vermarktungsgebiet. Zudem können Sie sich jederzeit an die kostenlose Hotline wenden: 0800 – 9900066.

Prüfen Sie die Verfügbarkeit auf unserer Startseite oder erfahren Sie über unseren Newsletter regelmäßig, wo als Nächstes ausgebaut wird: https://www.eon-highspeed.com/.      

Sie können jederzeit den Verfügbarkeitscheck auf unserer Startseite durchführen und anschließend bestellen. Im Nachgang Ihrer Bestellung kündigen wir Ihren Altvertrag und teilen Ihnen den Zeitpunkt der Anschaltung Ihres E.ON Highspeed Produktes mit. Sollten Sie Ihre Rufnummer behalten wollen, füllen Sie bitte den Anbieterwechselauftrag mit Ihrer Bestellung aus: https://www.eon-highspeed.com/.  

Störungen

Bitte kontaktieren Sie den Kundenservice (per E-Mail an kundenservice@eon-highspeed.de oder per Telefon unter 0800 – 9696006, Montag-Freitag 8-20 Uhr und Samstag 8-16 Uhr.)

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