Die unterschriebene Grundstückseigentümererklärung benötigen wir rechtzeitig. Diese benötigen wir von dem Eigentümer, Hausverwalter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit schließen wir das Gebäude an das Glasfasernetz an. Und Sie sparen bis zu 1.547 €.
- Sind Teileigentümerin oder Teileigentümer? Kein Problem: Geben Sie die Genehmigung für den kostenlosen Glasfaseranschluss mit Ihrer Unterschrift ab und führen Sie parallel mit folgendem Formular einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei. Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hat die Eigentümergemeinschaft nicht das Recht, Ihrem Wunsch nach schnellem Internet zu widersprechen.