Glasfaser für
ihr Mehrfami-
lienhaus.

Lassen Sie ihr Mehrfamilienhaus
kostenlos anschließen.

Aufwertung der Immobilie
Steigern Sie den Wert ihrer Immobilie um bis zu 8%¹ (z.B. bei einem Immobilienwert von 500.000 € eine Steigerung um 40.000 €).
Bessere Vermietbarkeit
Erhöhen Sie die Attraktivität ihrer Immobilie für Mieterinnen und Mieter dank leistungsstarkem Glasfaser-Internet.
Stabilität
Das Netz ist stabiler und weniger anfällig für Störungen, auch wenn alle Mieter gleichzeitig online sind.
Nachhaltigkeit
Glasfaser ist nicht nur deshalb nachhaltig, weil sie langfristig genutzt werden kann, sie ist auch klimafreundlicher als herkömmliche Technologien.

Unser aktuelle Aktion für Mehrfamilienhäuser

Ein Kreuz – zwei Gewinne

Sichern Sie sich mit Abgabe der Grundstückseigentümererklärung gleich zwei Vorteile:
  1. Kostenlosen Glasfaseranschluss (Sie sparen bis zu 1.547 €).
  2. Kostenlose Glasfaser-Gebäudeverkabelung bis in jede Wohnung (800 € je Wohnung).

Kreuzen Sie hierfür in der Grundstückseigentümererklärung den kostenlosen Ausbau
der Gebäudeverkabelung durch Westconnect an.

Was bedeutet das für Sie?

  • Wir schenken ihnen mit nur einem Kreuz einen Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung.
  • Sie haben keinen Aufwand. Wir bauen jede Wohnung aus, sodass jede Bewohnerin oder jeder Bewohner Glasfaser-Internet nutzen kann.
  • Beispiel: Sie besitzen eine Immobilie mit 3 Wohnungen? Dann sparen Sie hierdurch bis zu 4.000 €.

Hier finden Sie den Ausbaustand des Ortes zu Ihrem Mehrfamilienhaus

Sie möchten wissen, wie weit wir mit dem Glasfaser-Ausbau in dem Ort ihres Mehrfamilienhauses vorangeschritten sind?
Hier finden Sie eine Übersicht.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt Beratungstermin vereinbaren!

 

 

Das E.ON Highspeed Team ist für Sie vor Ort und berät Sie gern persönlich zu allen Fragen rund um den Breitbandausbau.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin: 0800 330 99 55

So verlegen wir den Glasfaseranschluss zu ihrem Mehrfamilienhaus

 

 

1. Im ersten Schritt erfolgt die Hauseinführung. Hierbei wird, beginnend vom Ortsnetz, der direkte Weg über das Grundstück bis zur Hauseinführung gewählt. Mithilfe eines Mikrorohrs erfolgt die Außenwandeinführung, die mit der Übergabe am Glasfaser-Abschlusspunkt (Gf-AP) endet. Die Art der Hauseinführung wird dabei immer mit der/dem Hauseigentümerin/Hauseigentümer oder der Hausverwaltung vor Ort besprochen. In Neubauten liegt in der Regel ein sogenannter Mehrspartenanschluss vor, der bereits eine Einführung der Glasfaser vorsieht, sodass häufig keine Baumaßnahmen notwendig sind. Die Glasfaser wird von außen im nicht sichtbaren Bereich ins Haus eingeführt und wasser-/gasdicht verschlossen.

Schon gewusst?
Das Mikrorohr hat einen Durchmesser von 10 Millimetern. Eine 1‑Cent‑Münze hat einen Durchmesser von 16,25 Millimetern.

2. Im zweiten Schritt wird der Glasfaser-Abschlusspunkt (Gf-AP) als Aufputzdose installiert und das Glasfaserkabel eingeblasen. Damit ist der Glasfaser-Hausanschluss errichtet.

Schon gewusst?
Bei Mehrfamilienhäusern ist der Gf-AP in der Regel ca. 28 × 20 cm groß.

Wichtige Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer

  • Bei einer umfangreicheren Renovierung Ihres Gebäudes sind Sie gemäß § 145 TKG verpflichtet, Vorrichtungen für die Aufnahme von Netzen mit sehr hoher Kapazität zu errichten – worunter Glasfaser fällt. Sparen Sie sich den Aufwand und lassen Sie sich einen Glasfaseranschluss durch Westconnect errichten.
  • Jeder Eigentümer hat das Recht auf einen Glasfaseranschluss in seiner Wohnung. Eine Beschlussvorlage für die nächste Eigentümerversammlung finden Sie unter eon-highspeed.de/downloads. Alternativ ist auch ein Umlaufbeschluss unterjährig möglich.

Installation Glasfaser-Hausanschluss seitens Westconnect

 

So verlegen wir die Gebäudeverkabelung bis in jede Wohnung

 

 

3. In unmittelbarer Nähe zum Gf-AP wird der Glasfaser-Gebäudeverteiler (Gf-GV) installiert.

Dieser ist ungefähr so groß wie der Gf-AP. In den Gf-GV werden alle Glasfaserkabel abgelegt, die zu den Wohnungen führen.

Vom Gf-GV ausgehend wird das Glasfaser-Gebäudenetz über Leerrohr- bzw. Kabelkanalsystem realisiert. Hierbei sind zwei Varianten möglich.

Variante 1:
Das Leerrohr- bzw. Kabelkanalsystem kann als Innensteiger, z. B. durch vorhandene nutzbare und freigegebene Schornsteinzüge, oder durch die jeweiligen Wohnbereiche, als sogenannter „Wohnungssteiger“, installiert werden.

Variante 2:
Das Leerrohr- bzw. Kabelkanalsystem kann an der Fassade des Gebäudes als sogenannter „Außensteiger“ installiert werden.

4. Als Abschlusspunkt der Glasfaserleitung wird in jeder Wohnung eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (Gf‑TA) installiert.

5. Darüber hinaus wird ein Glasfaser-Modem (ONT) an die Gf‑TA installiert.
Das Glasfaser-Modem ist ein Gerät, das die Lichtimpulse in elektrische Signale umwandelt.

Hinweis:
Für das Glasfaser-Modem wird eine 230‑Volt‑Standardsteckdose benötigt.
Möchten Sie ein eigenes Glasfaser-Modem oder einen eigenen glasfaserfähigen Router verwenden, so melden Sie sich nach der Erstinbetriebnahme unter
0800 990 00 66.

Am Glasfaser-Modem endet die Glasfaser-Gebäudeverkabelung seitens Westconnect und der Glasfaseranschluss ist errichtet.
Als Bewohnerin oder Bewohner haben Sie hier die Möglichkeit, Ihren Router anzuschließen.Was wird benötigt?

  • Ein handelsübliches LAN-Kabel (Cat‑7, RJ‑45), das sowohl in das Glasfaser-Modem als auch in den Router gesteckt wird.
  • Eine 230‑Volt‑Standardsteckdose für das Netzteil des Routers.

Installation Glasfaser-Hausanschluss seitens Westconnect

Top FAQ für Mehrfamilienhäuser

 

 

Beim Ausbau der Glasfaser-Gebäudeverkabelung durch die Westconnect liegt das Eigentum bei der Westconnect.

Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, entfällt die Möglichkeit einer kostenlosen Errichtung des Glasfaser-Hausanschlusses.

Eine Glasfaser-Gebäudeverkabelung wird benötigt, sobald drei oder mehr Parteien in einem Gebäude vorhanden sind.

Bitte sprechen Sie die Tiefbauerin oder den Tiefbauer vor Ort an. Kontaktdaten werden i.d.R. als Visitenkarte im Briefkasten hinterlegt.

Nach § 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) wird u.a. der Breitbandausbau bei baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums bevorzugt behandelt. Das bedeutet, dass der einzelne Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Zustimmung zum Breitbandanschluss hat. Die Art und Weise der Durchführung der baulichen Veränderung soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Lassen Sie ihrer WEG-Verwaltung einen entsprechenden Beschlussvorschlag eon-highspeed.com/downloads/vorlage-fuer-einen-beschluss/ zukommen. Diese muss dann den Vorschlag als Beschlusspunkt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung aufnehmen. Parallel dazu zeichnen Sie als Wohnungseigentümer/Teileigentümer die Grundstückseigentümererklärung und informieren Sie uns über ihr berechtigtes Interesses.