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Ausbau und Hausanschluss – Besonderheiten für Mehrfamilienhäuser
Sollte bei einem Mehrfamilienhauses für die Errichtung des Glasfaserhausanschlusses oder für der Gebäudeverkabelung eine Mindestanzahl an Produktverträgen (Quote) erforderlich sein, diese jedoch nicht erreicht werden, so kann zur Erreichung der Quote anstelle eines Produktvertrags auch eine äquivalente Anzahl von Baukostenzuschüssen bestellt werden. Der Baukostenzuschuss ist ein Vertrag zwischen dem Eigentümer eines Ausbauobjektes und der Westconnect. Werden vor Abschluss der Bautätigkeiten / Inbetriebnahme des Netzes weitere Produktverträge zur Erzielung der erforderlichen Ausbauquote eingereicht, so wird der Baukostenzuschuss äquivalent der Menge an Produktverträge gemindert. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Möglichkeit besteht, den Baukostenzuschuss steuerlich abzusetzen. Die Beauftragung eines Baukostenzuschusses kann bei einem Vertriebspartner vor Ort eingereicht werden oder durch telefonische Kontaktaufnahme unseres Dienstleister. Die Rechnungstellung des Baukostenzuschusses erfolgt nach Abschluss der Bauaktivitäten vor Ort, mit Inbetriebnahme des Netzes.