E.ON Highspeed –
Duldungspflicht
Hinweis zur Duldungspflicht
Wir sind bestrebt, im Rahmen des Glasfaserausbaus vorrangig öffentliche Flächen für die Verlegung der Versorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen. In der praktischen Umsetzung ist dies jedoch nicht immer möglich, sodass in Einzelfällen auch private Grundstücke in die Planung einbezogen werden müssen. Rechtsgrundlage für die Verlegung von Telekommunikationslinien ist – neben gegebenenfalls abzuschließenden Vereinbarungen mit Grundstückseigentümern – das Telekommunikationsgesetz (TKG). Gemäß § 134 TKG besteht eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers, soweit die Inanspruchnahme zumutbar ist.