FAQ
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Wegfall der Kabel-TV-Umlagefähigkeit
Ab dem 01.07.2024 dürfen die Kosten des TV-Kabelanschlusses nicht mehr über die Mietnebenkosten umgelegt werden. Somit haben Sie die freie Entscheidung über die Wahl Ihres TV-Anbieters und müssen nicht doppelt zahlen, sollten Sie sich für einen anderen TV-Empfangsweg entscheiden. Wenn Sie als betroffene Mieterin oder betroffener Mieter Ihren TV-Kabelanschluss dennoch weiterhin nutzen wollen, müssen Sie aktiv werden und einen Vertrag mit Ihrem TV-Kabelnetzbetreiber abschließen. Wenn Sie ab Juli 2024 keinen TV-Dienst abgeschlossen haben, kann Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal zentral für alle Wohnungen im Haus oder über eine Sperrdose ausschließlich in der betroffenen Wohnung deaktivieren. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr schauen.
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