FAQ
Ob Glasfaserausbau oder allgemeinere Internetthemen: Diese Seite bietet Ihnen die Möglichkeit, schnell die richtige Antwort auf Ihre Frage zu finden. Mit dem Filter können Sie Ihre Suche auf bestimmte Themen beschränken, um ein genaueres Ergebnis zu erhalten.
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Die wichtigsten Fragen im Überblick
Sind Sie Eigentümer oder Teileigentümer: Ja. Um bei der Errichtung einen reibungslosen Ablauf vor Ort zu gewährleisten, sollte eine Grundstückseigentümererklärung erteilt worden Der Techniker bzw. die Technikerin wird später einen Termin zur Hausbegehung mit Ihnen vereinbaren, um alle Details durchzugehen und Ihre Vorstellungen gemeinsam abstimmen. Sind Sie Teileigentümerin oder Teileigentümer? Kein Problem: Geben Sie die Grundstückseigentümererklärung mit ihrer Unterschrift ab und führen Sie parallel mit folgendem Formular einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbei. Nach 20 Abs. 2 des Wohnungseigentümergesetzes (WEG) hat die Eigentümergemeinschaft nicht das Recht, Ihren Wunsch nach schnellem Internet zu widersprechen. Sind Sie Bewohner/Mieter: Liegt Ihnen bereits die notwendige unterzeichnete Grundstückseigentümererklärung vor? Ja, dann können Sie dieses Dokument beim Abschluss eines E.ON Highspeed Produktes einfach mit abgeben. Nein, kein Problem. Unser Service für Sie: Geben Sie die Daten des Eigentümers ihres zu Hause an. Wir kümmern uns um alles Weitere.
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