Seite 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen derWestconnect GmbH für das Erbringen von Telefon- und Internetdienstleistungen sowie für die Option E.ON TV § 1 Geltungsbereich (1) Westconnect GmbH (folgend „Westconnect“, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, Sitz der Westconnect: Essen, Register-gericht: Amtsgericht Essen, HRA/HRB 22565) erbringt ihre an gebotenen Dienstleistungen ausschließlich gemäß den vorrangigen Bedingungen des Bestellformulars, den nach-folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“), den für einzelne Dienste anzuwendenden Besonde-ren Geschäfts bedingungen und dem jeweiligen Preisblatt sowie – soweit anwendbar – den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (folgend TKG) und den auf-grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die der Vertragspartner (folgend Kunde) durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes aner-kennt. Sie fi nden auch auf hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie die Beseitigung von Störungen Anwendung. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) die Auftragsbestätigung b) die Vertragszusammenfassung c) das jeweilige Preisblatt d) die für einzelne Dienste spezifi schen Besonderen Geschäftsbedingungen („BGB“) e) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)(2) Das Telekommunikationsgesetz fi ndet auch dann Anwen-dung, sollte in den folgenden AGB nicht ausdrücklich auf dies Bezug genommen werden.(3) Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widerspro-chen. Die AGB gelten sowohl für Privatkunden als auch für Gewerbekunden. Die Regelungen des TKG, auf die nach-stehend Bezug genommen wird, gelten nur dann für Gewer bekunden, sofern sie auch nach dem Gesetz für diese Anwendung fi nden. (4) Die angebotenen Dienste sind für die Nutzung durch Privatkunden konzipiert. Die Nutzung durch gewerbliche Kunden und Freiberufl er wird von Westconnect im Rahmen der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in den Besonderen Geschäftsbedingungen genannten Ein-schränkung jedoch gestattet. Die Nutzung ist für gewerb-liche Kunden und Freiberufl er jedoch nur in dem vorlie-genden für Privatkunden defi nierten Leistungs umfang möglich. Westconnect übernimmt keine Verantwortung für eine über diesen Leistungsumfang hinausgehende gewerbliche oder freiberufl iche Nutzung und behält sich vor, solche über den Leistungsumfang hinausgehenden Nutzungen einzuschränken oder zu unter binden. § 2 Vertragsabschluss (1) Alle Angebote der Westconnect sowie die hierzu gehören-den Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.(2) Der Vertrag über die Nutzung der Dienste der Westconnect zwischen Westconnect und dem Kun den kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden unter Verwendung des ent spre chenden Formulars (Ange-bot) und spätestens mit der anschließenden Auftragsbe-stätigung (mindestens in Textform) durch Westconnect (Annahme) zustande. Falls die Westconnect bereits vor Übermittlung der Auftragsbestätigung in Textform ihre Leistung gegenüber dem Kunden erbringt, ist der Zeitpunkt der tat säch lichen Leistungserbringung (zugleich Schalt-termin/Bereitstel lungs datum des Dienstes) gleichzeitig der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (3) Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, den dort in Bezug genommenen Leis tungs- und Produktbeschreibungen, Preisblättern, diesen AGB und der Vertragszusammenfassung, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist. Westconnect kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.(4) Westconnect kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. (5) Voraussetzung für die Leistungserbringung bestimmter Leis-tungen der Westconnect ist ein Hausanschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige Gebäudeverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router).(6) Sowohl für Arbeiten am Hausanschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausinstallation hat der Kunde die Geneh -migung des Hauseigentümers oder eines anderen dies-bezüglichen Rechtsinhabers einzuholen, soweit im Bestell -formular keine anderweitige Regelung vereinbart ist. Diese Genehmigung erfolgt im Wege eines Grundstücks-eigentümererklärung, der zwischen dem Eigentümer bzw. Rechts inhaber und Westconnect oder einem mit dieser im Sinne der §§ 15 f . AktG verbundenen Unternehmen geschlossen wird.(7) Westconnect ist berechtigt, sich zur Leistungser füllung Dritter zu bedienen. Soweit Westconnect sich zur Erbrin-gung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.(8) Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung von Protokollen, die auf IPv4 (IETF RFC 791 mit Updates) oder IPv6 (IETF RFC 8200 mit Updates) aufsetzen, übermitteln.(9) Westconnect ist nicht verpfl ichtet, dem Kunden IP-Adress-räume dauerhaft zu überlassen. § 3 Glasfaserabschluss, Übergabe und Glasfaser-Gebäude-verkabelung (1) Westconnect ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und zur Nutzung ihrer Dienste. Art und Umfang der vertrag lichen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und den jewei-ligen Leistungsbeschreibungen einschließlich der AGB sowie den jeweils geltenden Preisblättern, die im Internet unter www.eon-highspeed.com/downloads/ eingesehen werden können, und der Vertragszusammenfassung ge-mäß § 54 TKG, soweit im Bestellformular nichts anderes HS-B2C-002-04-24 09/09
Seite 2vereinbart ist.(2) Voraussetzung für die Leistungserbringung ist der vorhan dene Anschluss des Kunden an das Netz der Westconnect. Das heißt, die Erbringung der Leistung durch die Westconnect steht unter dem Vorbehalt, dass die vor Ort bereits vorhandene Infrastruktur die Erbringung der Bandbreiten bereits ermöglicht. Ein zuvor durchge-führter Verfügbarkeitscheck ist nur als Indikator und nicht als Zusicherung oder Ähnliches zu verstehen. Insbeson-dere ist die Westconnect nicht verpfl ichtet, dem Kunden durch eine ergänzende Gebäudeverkabelung die zuvor indikativ geprüfte Geschwindigkeit zu ermöglichen. Die Art des Anschlusses ist dabei abhängig von der Ver-fügbarkeit des gewünschten Produktes, welches über die Anschlussart Glasfaser-Technologie oder VDSL-Tech-nologie bereitgestellt werden kann. Westconnect ist frei in der Wahl der Anschlussart, über welche die vereinbarte Leistungserbringung erfolgt, und teilt dem Kunden diese spätestens mit Zuteilung der Auftragsbestätigung mit. Sollte die Wahl der Anschlussart gesonderte Entgelte bzw. Kosten erfordern, wird dies zusätzlich ausgewiesen. Folgend aufgeführte Anschlussarten werden unter schieden: Anschlussart Glasfaser-Technologie: Das Gebäude des Kunden wird mittels einer Glasfaser an das Netz der Westconnect angeschlossen. Voraussetzung hierfür ist die Installation oder das Vorhandensein eines Glasfaser-abschlusspunktes, welcher aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Hauseigentümer/n (Grund-stückseigentümererklärung) einhergeht. Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Hauseigentümer/n (Grund-stückseigentümererklärung) sowie das Vorhandensein einer Glasfaser-Gebäudeverkabelung sind zwingende Vor-aussetzungen für die Leistungserbringung im Rahmen der Anschlussart Glasfaser-Technologie. Dahin gehend kann es zur Leistungser brin gung und zur reibungslosen Abwicklung einer etwaigen vorherigen Installation einer Gebäudeverkabelung erforderlich sein, Informationen zur Wohnungslokation sowie zum Wohnungsnutzer an die ausbauende Instanz weiterzugeben. Der Glasfaser-Ab-schlusspunkt (Gf-AP) erfolgt in unmittelbarer Nähe der Hauseinführung und bildet den Übergabepunkt des öf entlichen Telekommunikationsnetzes. An diesem erfolgt der Anschluss des von der Westconnect für die Dauer des Vertrages zur Nutzung bereitzustellenden und für die Adressierung des Anschlusses erforderlichen Zugangsendgerätes Glasfaser Modem (ONT) für die Tele-kommunikationsdienste. Die Steuerung und Konfiguration dieses Glasfaser Modems (ONT) obliegt der Westconnect. Der Kunde muss sicherstellen, dass der Zugang zum Glasfaser-Modem (ONT) für eine missbräuchliche Ver-wendung Dritter unterbunden wird. Westconnect ist be-rechtigt, bei der Anschlussart Glasfaser-Technologie die Durchführung des Vertrages davon abhän gig zu machen, dass für das Gebäude eine entsprechende Grundstücks-eigentümererklärung nach § 45a TKG oder eine Gestat-tung nach § 76 TKG vorliegt. Liegt diese nicht vor oder entfällt diese, so ist Westconnect berechtigt, den Ver trag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Anschlussart VDSL-Technologie: Der beauftragte Kunden-anschluss ist über einen Kabelverzweiger der Telekom Deutschland GmbH (z. B. über einen bestehenden Telefon- oder VDSL-Anschluss) angebunden sowie über eine beste-hende Verkabelung von der Hauseinführung des Gebäudes bis zu einer Telekommunikationsanschlusseinheit (TAE) (Gebäudeverkabelung), welche den Übergabepunkt des öf entlichen Telekommunikationsnetzes bildet. Die Gebäudeverkabelung im Haus ab dem Übergabe punkt des öf entlichen Telekommunikationsnetzes gehört – so-weit nicht anderweitig vereinbart – nicht zur technischen Einrichtung der Westconnect. Der Kunde kann auf eigene Verantwortung den Anschlusspunkt für das Zugangsend-gerät Glasfaser-Modem ab dem Übergabepunkt des öf entlichen Telekommunikationsnetzes mit einer neu zu errichtenden oder bestehenden Hausverkabelung bis in die gewünschte Wohneinheit oder bis zu dem vom Kun-den gewählten Nutzungsort verlängern. Hierzu sind die Vorgaben/Spezifikationen der Westconnect zu beachten.(3) Die Qualität und das Service-Level bezüglich der Dienste ergeben sich vorrangig aus den Bedingungen des Bestell-formulars und der Leistungsbeschreibung. Ist dort nichts Abweichendes vereinbart, haben die von Westconnect ange-botenen Dienste eine über das Kalenderjahr gemittelte Verfügbarkeit von 97 Prozent im Jahresdurchschnitt. Auf-grund dieser dem internationalen Standard entsprechenden wirtschaftlichen Dimensionierung der von Westconnect genutzten Netze muss der Kunde damit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann.(4) Soweit Westconnect neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leis-tungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.(5) Die Leistungsverpfl ichtung der Westconnect gilt vorbe-haltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit Westconnect mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Leistung nicht auf einem Verschulden der Westconnect beruht. Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämt-liche benötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen oder sonstige technische Leistungen Dritter, mit Ausnahme der Entstörung gemäß § 58 TKG. (6) Westconnect ermöglicht dem Kunden Zugang zum eige-nen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber und stellt dem Kunden – je nach Ver-tragsgestaltung – Sprachkanäle mit einer oder mehreren Rufnummern zur Verfügung. (7) Im Westconnect Netz sind Preselection sowie Call-by-Call und die Anwahl bestimmter Sonderrufnummern nicht möglich.(8) Westconnect stellt dem Kunden im Rahmen ihrer beste-henden technischen und betrieblichen Möglich keiten nach dessen Wahl Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen als „Zugang zum Internet“ (Internet Access) zur Verfügung:
Seite 3 a) Den Zugang über den Zugangsknoten (Point of Pre-sence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermitt-lung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu ermöglichen. Der Kunde kann auf diese Weise in aus schließ lich eigener Verantwortung die im Internet zugäng lichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, UseNet (Newsgruppen), FTP und E-Mail-Dienste in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht von Westconnect erbracht werden und auf deren Gestaltung und Inhalt Westconnect keinen Einfl uss hat. Die vor genannten Dienste bilden nur dann ein Angebot der Westconnect, wenn sie ausdrücklich als Angebot der Westconnect bezeichnet sind. b) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Westconnect beim Internet Access nur den Zugang zum Inter net ver-mittelt und keinen Einfl uss auf die Übertragungsge-schwindigkeiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Westconnect Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört eben so wie die Funktions-fähigkeit der von Dritten betrie benen Telekom mu ni-kationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der Westconnect. Verzögerungen, die sich aus der Über-lastung der Leitungen im Internet ergeben, gehen nicht zulasten der Westconnect. c) Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen setzt einen gesonder-ten Vertrag zwischen dem Kunden und Westconnect voraus.(9) Westconnect ist verpfl ichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaf en. Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz von Westconnect realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, muss Westconnect nicht sicher-stellen, dass die vom Kunden oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften.(10) Westconnect vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Informationen im Internet werden von Westconnect nicht überprüft. Alle Informatio-nen, die der Kunde im Internet abruft, sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informa-tionen im Sinne von §§ 8 Abs. 1 Satz 1, 9 Satz 1 und 10 Satz 1 TMG. Dies gilt insbesondere auch für Diskus sions-foren und Chat Groups.(11) Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpfl ichtet sich, diese einzuhalten. Dabei respektiert er Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Über-prüfung durch Westconnect, insbesondere nicht darauf-hin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten.(12) Westconnect ist berechtigt, ihre Leistungen jeder zeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen der Westconnect dem Kunden zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzes änderungen oder -ergänzungen entsprechend anzupassen.(13) Westconnect ist aus betriebsnotwendigen Grün den berech-tigt, ohne Ankündigung den Internetzugang des Kunden zu unterbrechen. Dabei wird dem Kundenanschluss eine neue IP-Adresse zugeteilt. Es besteht kein Anrecht durch den Kunden, eine statische, dauerhaft gleich bleibende IP-Adresse zu erhalten, es sei denn, dieses wird durch Westconnect dem Kunden explizit angeboten. Ein sofor-tiger Wiederaufbau der Verbindung ist jedoch möglich. § 4 Anschlussaktivierung beim Glasfaser-Teilnehmeran-schluss Wird erst nach Abschluss der Bauphase für einen bereits errichteten Glasfaser-Hausanschluss bzw. Glasfaser-Teil-nehmeranschluss ein E.ON Highspeed Produktvertrag beauftragt, so muss der Anschluss nachträglich aktiviert werden. Für die nachträgliche Anschlussaktivierung eines Glasfaser-Teilnehmeranschlusses wird ein Entgelt gemäß Preisblatt E.ON Highspeed erhoben. § 5 Hardwareüberlassung – Rechte und Pfl ichten allgemein (1) Die erforderlichen Zugangsdaten für die jeweiligen Dienste (z. B. Internet und Telefonie) werden dem Kunden mit der erstmaligen Inbetriebnahme mitgeteilt.(2) Bezüglich der Hardwareüberlassung (Kauf- oder Miet-option) gelten die spezifi schen Regelungen des BGB für den Verkauf und die Vermietung von Waren (BGB) in ihrer jeweils gültigen Form. § 6 Leistungstermine und Fristen (1) Termine und Fristen für den Beginn der Dienste ergeben sich aus dem Bestellformular und sind nur verbindlich, wenn Westconnect diese ausdrücklich in Textform bestä-tigt hat und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfl uss-bereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Dienste durch Westconnect geschaf en hat, sodass Westconnect den betrof enen Dienst zum angegebenen Zeitpunkt erbringen kann. (2) Westconnect ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen der Westconnect nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. des dinglich Berechtigten auf Abschluss der Grundstückseigentümererklärung (§ 2 Abs. 5 dieser AGB) vorlegt oder der Eigentümer bzw. dinglich Berechtigte einer bereits abgeschlossenen Grundstückseigentümerer-klärung kündigt, soweit im Bestellformular keine ander-weitige Regelung vereinbart ist.(3) Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Hauseigentümers oder eines anderen Rechtsinhabers gemäß § 2 Abs. 5 dieser AGB nicht innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Westconnect allerdings nur nach schriftlicher Mahnung mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens 14 Tagen.(4) Gerät Westconnect in Leistungsverzug, ist der Kunde nach Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten ange-messenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Seite 4(5) Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einfl ussbereiches der Westconnect liegende und von Westconnect nicht zu vertretende Ereignisse – hierzu ge-hören höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, Aussperrung, Maßnahmen von Regierungen und Behörden – entbinden Westconnect für ihre Dauer von der Pfl icht zur rechtzeitigen Leistung. Sie berechtigen Westconnect, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. § 7 Änderungen der AGB und Leistungspfl ichten (1) Westconnect ist berechtigt, Änderungen der AGB einseitig im Rahmen des rechtlich Zulässigen vorzunehmen. Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind 1. ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers, 2. rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder 3. unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Westconnect teilt dem Kunden diese Änderungen min-des tens einen Monat und höchstens zwei Monate vor Inkraft treten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beach tung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billi gem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gericht lichen Überprüfung der Änderung auf ihre Angemessenheit zu. (2) Westconnect behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforder-lichen, dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situation für Westconnect mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich nicht anders lösbar oder sonst unvermeid-lich ist und dem Kunden hierdurch keine Mehrkosten oder Leistungseinschränkungen entstehen.(3) Alle vorstehend in den Absätzen 1 und 2 genannten Ände-r ungen der AGB werden mindestens einen und höchstens zwei Monate vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. einer PDF-Datei oder E-Mail, veröf ent-licht und dem Kunden in einer Mitteilung im Einzelnen zur Kennt nis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach dieser Mitteilung in Kraft. Darüber hinaus wird der Kunde über sein mögliches Kündigungsrecht informiert. (4) Ändert Westconnect die Vertragsbedingungen einseitig und liegt kein Fall von § 6 Abs. 1 Zif er 1 – 3 vor, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb von drei Monaten nach dem Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen. Der Vertrag kann aber frühestens zu dem Zeit-punkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird. § 8 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug (1) Die vom Kunden an Westconnect zu zahlenden Rechnungs-beträge ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gültigen Preisblatt. Ein vollständiges, gültiges Preisblatt kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Westconnect oder unter www.eon-highspeed.com/downloads/ eingesehen werden.(2) Westconnect stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/den Anlage(n) (unter anderem Vertragszusammenfassung) genannten Preisen und Kon-ditionen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grundpreis als auch die angefallenen verbrauchsabhängigen Preise im Mobil-funk, soweit diese für die betrof enen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rech nungs legung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betref ende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.(3) Westconnect ist berechtigt, aber nicht verpfl ich tet, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungs-anschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.(4) Die Zahlungsverpfl ichtung des Kunden beginnt grund-sätz lich mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglichen Leistung. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungs-unabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Ver-trag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses tag-genau berechnet. (5) Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftver-fahren. Hat der Kunde Westconnect ein SEPA-Lastschrift-mandat erteilt, werden die Entgelte von der Westconnect im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung (vgl. § 12 der AGB). Der Kunde wird 14 Tage vor Durchführung einer SEPA-Lastschrift informiert, wann und mit welcher Summe sein Konto belastet wird (Pränotifi kation). Die Pränotifi kation kann sich im Falle von Lastschriftrückgaben und erneutem Einzug auf zwei Tage verkürzen. Eine weitere Voraban-kündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Lastschrift-einzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankün-digung. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist er verpfl ichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine aus-reichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounter-deckung stellt Westconnect dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, die typischerweise unter Berücksichtigung des Geschäftsablaufs 5,00 Euro betragen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Westconnect ist zudem berechtigt, den Bankeinzug ein-zustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Konto-unterdeckung nicht erfolgen konnte.(6) Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde Westconnect umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Wider-ruf des SEPA-Lastschriftmandats kann Westconnect bis
Seite 5zur (erneuten) Erteilung eines ordnungs gemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rechnung erheben, die typischerweise unter Berücksichtigung des Geschäfts-ablaufs 5,00 Euro beträgt. (7) Soweit der Kunde der Westconnect kein SEPA-Lastschrift-mandat erteilt hat, muss der fällige Gesamt betrag spä-testens 14 Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rech nung ange-gebenen Konto der Westconnect gut geschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs frist ein.(8) Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden grundsätzlich mit einem Pauschalbetrag von 5,00 Euro berechnet, der dem typischerweise im Geschäftsablauf entstehenden Mehraufwand entspricht. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, Westconnect bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weiter gehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Westconnect berechtigt, von dem betref enden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugs-eintritt zu berechnen, es sei denn, dass Westconnect im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Gel-tendmachung weiterer Ansprüche bleibt Westconnect vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz neun Prozent-punkte über dem oben genannten Basiszinssatz. Dem Kun den bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Ver-zugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Westconnect bleiben hiervon unberührt.(9) Westconnect ist bei mehrfacher verspäteter Zahlung be-rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Voraus-zahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleis tungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann Westconnect ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung wei-terer Rechte bleibt Westconnect ausdrücklich vorbehalten.(10) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.(11) Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der vereinbarten monatlichen Grundgebühr. § 9 Rechnungsstellung für Drittanbieter (1) Soweit Westconnect eine Rechnung erstellt, die auch Ent-gelte für interpersonelle rufnummerngebundene Dienste anderer Anbieter beinhaltet, behält sich Westconnect vor, die Abrechnung der Nutzung von Servicerufnummern und -diensten (z. B. SMS), ins besondere Rufnummern der Vor-wahl „0900“ und „118“ (sofern diese als Dienst vereinbart sind), durch externe Dienstleister vornehmen zu lassen.(2) Sofern Westconnect Telefonauskunftsdienste und andere telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Kunden in Anspruch genommen werden, informiert Westconnect den Kunden auf der Rechnung über die Gesamt höhe der auf die Fremd-anbieter entfallenden Entgelte. Die Rechnung enthält darüber hinaus die gemäß § 62 Abs. 2 TKG erforderlichen Angaben.(3) Zahlt der Kunde die Gesamthöhe der Westconnect Rech-nung an Westconnect, so ist er von der Zahlungsverpfl ich-tung gegenüber den auf der Rechnung aufgeführten Fremdanbietern befreit. Teil zahlungen des Kunden an Westconnect werden, soweit der Kunde vor oder bei Zah-lung nichts anderes bestimmt hat, auf die in der Rechnung ausgewiesenen Forderungen nach ihrem Anteil am Gesamt betrag der Rech nung verrechnet.(4) Auf Wunsch des Kunden wird Westconnect netz seitig bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne des § 3 Nr. 36 TKG sperren, soweit dies technisch möglich ist. Die Kosten für die Sperrung oder Freischaltung eines Rufnummern-bereiches können dem gültigen Preisblatt entnommen werden. § 10 Beanstandung von Rechnungen (1) Beanstandet der Kunde eine Abrechnung, so muss dies schriftlich oder in Textform, z. B. per E-Mail, innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung gegen-über Westconnect erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Westconnect wird den Kunden in der Rechnung auf die Folgen einer unterlas-senen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit Westconnect die Überprüfung der Beanstandung möglich ist.(2) Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung verlangen, dass ihm ein Entgeltnachweis und das Ergebnis einer technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt diese Vorlage nicht binnen acht Wochen nach der Beanstandung, so wird die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung erst mit der verlangten Vorlage des Entgeltnachweises und des Ergebnisses der technischen Prüfung fällig.(3) Wird die technische Prüfung später als zwei Monate nach der Beanstandung des Kunden abgeschlossen, so wird widerleglich vermutet, dass das von Westconnect in Rech-nung gestellte Verbindungsaufkommen richtig ermittelt wurde. Für unrichtige Entgeltforderungen, deren richtige Höhe nicht feststellbar ist, hat Westconnect Anspruch auf das durchschnittliche Entgelt aus den Rechnungen der sechs letzten unbeanstandeten Abrechnungszeiträume. Ist die Anzahl der vorhandenen Abrechnungszeiträume geringer als sechs, werden die vorhandenen Abrechnungs-zeiträume für die Ermittlung des Durchschnitts zugrunde gelegt. Bestand in den entsprechenden Abrechnungszeit-räumen eines Vorjahres bei vergleichbaren Umständen durchschnittlich eine niedrigere Entgeltforderung, tritt dieser Betrag an die Stelle des nach Satz 4 dieses Absatzes berechneten Durchschnitts betrages. Das Gleiche gilt bei begründetem Verdacht, dass die Entgelthöhe aufgrund von Manipulationen Dritter an öf entlichen Telekommunika-tionsnetzen unrichtig ist. Eine technische Prüfung ist ent-behrlich, sofern die Beanstandung nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist.
Seite 6(4) Fordert Westconnect ein Entgelt auf der Grundlage einer Durchschnittsberechnung nach § 9 Abs. 3 dieser AGB, so erstattet Westconnect die vom Kunden auf die beanstan-dete Forderung zu viel gezahlte Vergütung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach der Beanstandung in der Form einer Gutschrift auf der Rechnung.(5) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicher-te Verkehrsdaten nach Verstreichen der Beanstandungs-frist auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Ver pfl ich tung gelöscht worden sind, trif t Westconnect keine Nachweispfl icht für die erbrachten Verbindungs-leistungen oder die Auskunftspfl icht für die Einzelverbin-dungen. Westconnect wird den Kunden in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten bzw., soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, vor der Rechnungserteilung auf diese Be-schränkung deut lich hervorgehoben hinweisen.(6) Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Entgelte für Leis-tungen verpfl ichtet, die durch die befugte und unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er diese Nutzung nicht zu vertreten hat. § 11 Zugangssperre (1) Westconnect ist berechtigt, die Inanspruchnahme der ver traglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mindestens dreimal mit Zahlungsverpfl ichtungen in Verzug ist und die Höhe der Zahlungsverpfl ichtungen mindestens 100,00 Euro beträgt und Westconnect dem Kunden die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Mög-lichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, ange-droht hat. Bei der Berechnung der 100,00 Euro bleiben die nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet bean-standet hat, es sei denn, der Kunde wurde zuvor zur vor-läufi gen Zahlung eines Durchschnittsbetrags aufgefordert und zahlte diesen binnen zwei Wochen nicht. Die Berech-nung des Durchschnittsbetrages richtet sich nach § 61 Abs. 4 TKG.(2) Im Übrigen darf Westconnect eine Sperre nur durchführen, wenn a) der begründete Verdacht einer missbräuchlichen Nut-zung bzw. einer Manipulation durch Dritte besteht. Der Missbrauch bzw. eine Manipulation des Anschlusses durch Dritte wird vermutet, wenn im Vergleich zu den vorangegangenen sechs Abrechnungszeiträumen neben einer besonderen Steigerung des Verbindungs-aufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von Westconnect in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgelt forderung beanstanden wird, oder b) ernsthafte Schäden an den Einrichtungen von Westconnect, insbesondere dem Netz, oder schäd liche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öf entlichen Sicher-heit droht.(3) Im Fall einer Sperrung des Netzzugangs durch Westconnect wird diese Sperre zunächst auf abgehende Telekommu-nikationsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperrung an, darf Westconnect den Netzzugang des Kunden insgesamt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sperren (Voll-sperrung) und/oder außerordentlich kündigen.(4) Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpfl ichtet, die verbraucherabhängigen Entgelte zu bezahlen. Die Kosten für die Sperrung werden dem Kunden entsprechend dem aktuell gültigen Preisblatt in Rechnung gestellt.(5) Bei einem Verstoß des Kunden gegen § 14 Abs. 15 bis 19 dieser AGB ist Westconnect zur Sperrung ihrer Leistungen berechtigt, bis der Kunde Abhilfe geschaf en und den rechtmäßigen Zustand wiederhergestellt hat.(6) Besteht ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen § 14 Abs. 15 bis 19 dieser AGB, insbesondere infolge behörd licher oder strafrechtlicher Ermittlungen oder auf-grund einer Abmahnung durch den vermeintlich Verletzten, ist Westconnect zur (ggf. vorübergehen den) Sperre ihrer Leistungen berechtigt. Westconnect wird den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihre Gründe benachrich-tigen und ihn auf ordern, die vermeintlich rechtswidrigen Informationen zu entfernen oder aber ihre Recht mäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Westconnect wird die Sperre aufheben, sobald die rechts widrige Information ent-fernt ist oder der Kunde den Verdacht der Rechtswidrigkeit entkräftet hat.(7) Schaf t der Kunde keine Abhilfe im Fall von Abs. 5 oder 6 oder gibt er im Fall von Abs. 6 keine Stellungnahme ab, ist Westconnect nach angemessener Fristsetzung und An-drohung der Löschung und fristlosen Kündigung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die gegen § 14 Abs. 15 bis 19 dieser AGB verstoßenden Informationen zu löschen. § 12 Elektronische Rechnung/Papierrechnung/Einzelverbin-dungsnachweis (1) Die monatlichen Rechnungen werden dem Kunden von Westconnect in unsignierter elektronischer Form zur Ver-fügung gestellt. Der Kunde kann seine elektronische Rech-nung monatlich über seinen Kundenaccount abrufen und als PDF herunterladen. Mit dem auf die Bereitstellung der elektronischen Rechnung auf dem Kundenaccount folgen den Werktag gilt die elektronische Rechnung als zugegangen. Der Zugang zum Kundenaccount erfolgt über eine gesicherte Verbindung unter Angabe des dem Kunden vorher von Westconnect mitgeteilten Kunden-Logins und des Kundenpasswortes. Der Kunde verpfl ichtet sich, eine funktionstüchtige E-Mail-Adresse anzugeben, und wird die unter der angegebenen E-Mail-Adresse eingehenden E-Mails regelmäßig abrufen und den Kundenaccount regel-mäßig besuchen. (2) Neben der elektronischen Rechnung wird dem Kunden standardmäßig keine Rechnung in Papierform zugesandt. Wünscht der Kunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform, muss er Westconnect hierüber min destens in Textform informieren. Zusätzliche Kosten für eine Papier-rechnung entstehen dem Kunden für die Erstausfertigung nicht. Eine Ersatz-Papierrechnung kann auf Wunsch des
Seite 7Kunden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, jedoch lediglich im Zeitraum der letzten sechs Monate.(3) Auf schriftlichen Antrag des Kunden erstellt Westconnect im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über zukünftige Leistungen eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüssel-te Rechnung (Einzelverbindungsnachweis), die alle abge-henden Verbindungen dergestalt aufschlüsselt, dass eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung möglich ist. § 13 Bonitätsprüfung (1) Westconnect ist berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen Schufa-Gesellschaft (Schutzgemein-schaft für allgemeine Kreditsicherung) Auskünfte einzu-holen. Westconnect ist ferner berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertrags-gemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungs-bescheid, Zwangsvollstreckungs maßnahmen) zu übermit-teln. Soweit während des Ver trags verhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann Westconnect hierüber ebenfalls Auskunft einholen.(2) Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Westconnect, eines Kunden einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beein-trächtigt werden. Die Informationen gemäß Art.14 der EU- Datenschutzgrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH oder der SCHUFA Holding AG statt-fi ndenden Datenverarbeitung fi ndet der Kunde unter www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/ oder www.schufa.de/de/daten-schutz-dsgvo/. § 14 Regelungen zum Anbieterwechsel (1) Im Falle des Wechsels zu einem anderen Anbieter von Telekommunikationsleistungen hat Westconnect als ab-gebendes Unternehmen ab Vertragsende bis zum Ende der Leistungspfl icht einen Vergütungsanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die gesetzliche Leistungspfl icht endet zu dem Zeitpunkt, an dem sichergestellt ist, dass die vertraglichen und techni-schen Voraussetzungen für die Nutzung der Rufnummer des Kunden im Netz des neuen, aufnehmenden Anbieters vorliegen. Nach Vertragsende reduziert sich der Entgelt-anspruch um 50 Prozent, es sei denn, Westconnect als abgebendes Unternehmen weist nach, dass der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat. Die diesbezüg liche Abrech-nung erfolgt durch Westconnect taggenau. (2) Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der Westconnect, sofern diese der abgebende Anbieter ist, für jeden Arbeits-tag der Unterbrechung eine Entschädigung verlangen (vgl. § 59 Abs. 4 Satz 1 TKG), es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. a) Die Entschädigung beträgt 10 Euro beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt. b) Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädi-gung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadens-ersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädi-gung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. § 15 Pfl ichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Der Kunde ist verpfl ichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat Westconnect unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und seines Wohn- bzw. Geschäftssitzes mitzuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpfl ichtet, Westconnect den Zeitpunkt des Um-zuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag am neuen Wohn- bzw. Geschäftssitz des Kunden fortgeführt bzw. unter Einhaltung der Fristen von § 21 Abs. 2 dieser AGB ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.(2) Sobald dem Kunden erstmals die Leistung der Westconnect bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Ver-tragsgemäßheit zu prüfen und of ensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später fest gestellte Män-gel der von Westconnect geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich Westconnect anzuzeigen. Bei einer Störungsmeldung hat der Kunde alle Maßnahmen zu tref-fen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Stö-rung erleichtern und beschleu nigen.(3) Der Kunde ist verpfl ichtet, die Dienste der Westconnect bestimmungsgemäß, sachgerecht und nach Maß gabe der einschlägigen geltenden Gesetze und Rechts verord nun gen, insbesondere des TKG und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, zu nutzen. Er ist insbe-sondere verpfl ichtet: a) Westconnect unverzüglich über Änderungen der ver-traglichen Grundlage (beispielsweise Änderung der pri-va ten Nutzung in gewerbliche Nutzung) zu infor mieren; b) die Zugrif smöglichkeiten auf die Dienste nicht miss-bräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Aufl agen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller Dienste erforderlich sein sollten; d) den anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Daten -sicherheit, insbesondere nach der EU-Datenschutz-grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdaten-schutz gesetz (BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) und dem TKG, Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; e) nach Abgabe einer Störungsmeldung Westconnect die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen tatsächlich entstandenen Aufwendungen nach dem tatsächlichen Material- und Zeitaufwand ent spre chend dem jeweils gültigen Preisblatt von Westconnect in Rechnung zu stellen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungs-bereich des Kunden vorlag.(4) Der Kunde darf keine Instandhaltungs- und Änderungs-arbeiten auf seinem Grundstück selbst oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört z. B. auch die Anschaltung einer Hausverteilanlage an den Übergabepunkt. Der Kunde stellt für die Vertragsdauer auf seine Kosten Raum für die
Seite 8technischen Einrichtungen bereit, die bei ihm zur Erbrin-gung der vertragsgemäßen Leistung durch Westconnect erforderlich sind.(5) Zum Schutz vor Überspannungsschäden an den überlas-senen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. Westconnect empfi ehlt hier den Abschluss einer Hausratversicherung mit Schutz gegen Über spannungs-schäden. Bei einem Überspannungsschaden wird die vor-handene Endeinrichtung durch eine neue End einrichtung ersetzt. Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Kunden in Rechnung gestellt.(6) Ist die überlassene Hardware durch einen Umstand beschä-digt worden, den der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Blitzschlag oder Wasserschaden), der aber durch eine Versi-cherung des Kunden oder eines Dritten abgedeckt ist (z. B. durch eine Hausratversicherung), so wird der Kunde den Schaden über diese Versicherung abwickeln und Westconnect ersetzen oder Westconnect die Ansprüche gegen die Versicherung zur eigenen Geltendmachung ab-treten.(7) Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der gemeldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht bzw. lediglich ein ge-schränkt berechtigt, Notrufe bei nomadischer Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notrufenden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich.(8) Soweit für die betref ende Leistung der Westconnect die Installation eines separaten Übertragungsweges oder Systems oder sonstige Maßnahmen erforderlich sind, wird der Kunde Westconnect bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderlichen Voraussetzungen in seinen Räumen schaf en.(9) Der Kunde ist insbesondere verpfl ichtet: a) den überlassenen Anschluss nicht missbräuchlich zu benutzen, insbesondere bedrohende und belästigende Anrufe zu unterlassen; b) dafür Sorge zu tragen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon bzw. Bestandteile des Netzes von Westconnect nicht durch missbräuchliche oder über-mäßige Inanspruchnahme überlastet werden; c) Westconnect unverzüglich über die Beschädigung, Störung oder den Verlust der von Westconnect dem Kunden übergebenen Hardwarekom ponenten zu infor-mieren.(10) Der Kunde ist des Weiteren verpfl ichtet, a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungs-arbeiten am Anschluss nur von Westconnect oder deren Beauftragten ausführen zu lassen; b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist; c) den Beauftragten der Westconnect den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahr-nehmung sonstiger Rechte und Pfl ichten nach den AGB, insbesondere zur Ermittlung tarifl icher Bemessungs-grundlagen oder der Westconnect zustehender Benut-zungsentgelte, erforderlich ist.(11) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 9 a) und b) genannten Pfl ichten oder in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pfl ichten, ist Westconnect sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.(12) Der Kunde ist verpfl ichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnachweis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.(13) Der Kunde ist verpfl ichtet, bei der Aufklärung von Angrif en Dritter auf das System von Westconnect mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist.(14) Der Kunde hat seinen Verpfl ichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder zur Gerätezulassung umgehend nachzukommen.(15) Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich verein-bart worden ist, darf der Internetzugang nur von Haushalts-angehörigen des Kunden genutzt werden. Insbesondere darf der Internetzugang nicht zum Angebot von Telekom-munikationsdiensten für die Öf entlichkeit genutzt werden.(16) Der Kunde ist verpfl ichtet, keine rechtswidrigen Informa-tionen zu verbreiten. Insbesondere dürfen auf der Home-page oder in E-Mails keine Inhalte oder Informationen enthalten sein, die den gesetzlichen Vorschriften des Straf -gesetzbuches (StGB), des Jugendschutzgesetzes (JSchG), des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), des Bürger lichen Gesetzbuches (BGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), des Urheberrechts-gesetzes (UrhG), des Markengesetzes (MarkenG) und weiterer Gesetze widersprechen. Das Verbot umfasst ins-besondere solche Informationen, die a) als Anleitung zu einer in § 126 StGB genannten rechts-widrigen Tat dienen; b) zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auf or-dern oder die Menschenwürde anderer dadurch angrei-fen, dass sie Teile der Bevölkerung beschimpfen, bös-willig verächtlich machen oder verleumden (§ 130 StGB); c) grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherr -lichung oder Verharmlosung solcher Gewalt tätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§ 131 StGB); d) den Krieg verherrlichen;
Seite 9 e) die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB); f) oder in anderer Weise rechtswidrig sind oder gegen den Kodex der „Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia e.V.“ oder gegen den Kodex Deutschland für Telekommu nikation und Medien des DVTM verstoßen. Das Verbot umfasst auch das Heraufl aden von Daten auf den Server, die einen Virus enthalten oder in ande-rer Weise infi ziert sind. (17) Das in Abs. 15 enthaltene Verbot bezieht sich auch auf Informationen, zu denen der Kunde eine Zugrif smöglich-keit für Dritte mittels Hyperlink eröf net. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er sich durch das Setzen eines Hyperlinks der Gefahr einer straf-rechtlichen Verfolgung und einer zivilrechtlichen Verant-wortung aussetzt.(18) Genauso ist es dem Kunden verboten, rechtswidrige Infor -mationen (siehe die beispielhafte Aufzählung in Abs. 16) vom Server herunterzuladen.(19) Ebenso wenig darf der Kunde die Leistungen von Westconnect dazu benutzen, um andere zu bedrohen, zu belästigen oder die Rechte Dritter in anderer Weise zu verletzen.(20) Außerdem ist es dem Kunden verboten, E-Mails, die nicht an ihn adressiert sind, abzufangen oder dieses zu ver suchen.(21) Falls Westconnect in strafrechtlicher, zivilrechtlicher, wett-bewerbsrechtlicher oder in anderer Weise für Informatio-nen verantwortlich gemacht werden sollte, die der Kunde in seine Homepage eingestellt oder zum Inhalt seiner E-Mails gemacht hat oder zu denen er auf andere Art und Weise (beispielsweise durch Setzen eines Hyperlinks) einen Zugang eröf net hat, ist der Kunde verpfl ichtet, Westconnect bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unter-stützen. Der Kunde hat Westconnect auf erste Anforderung hin im Außenverhältnis von einer Haftung freizustellen. Einen verbleibenden, von ihm schuld haft verursachten Schaden, auch in Form von Gerichts- und Rechtsanwalts-kosten, hat der Kunde Westconnect zu ersetzen.(22) Der Kunde ist verpfl ichtet, alle Personen, denen er eine Nutzung der Leistungen von Westconnect ermög licht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der für das Internet bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dieser AGB hin-zuweisen. Andernfalls gilt Absatz 11 entsprechend.(23) Verstößt der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die in diesen AGB ausdrücklich aufgeführten Pfl ichten, ist Westconnect berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofor-tiger Wirkung zu kündigen.(24) Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpfl ichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Ände rung des Passwortes verpfl ichtet, wenn die Vermu-tung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben. (25) Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuch -lichen Zugrif auf seinen Netzzugang fest, so hat er dies Westconnect unverzüglich mitzuteilen. (26) Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Netzzugang von Westconnect zur schnur losen An-bindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechen den Ver-schlüsselungssystems wie z. B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten, ausgenommen Per-sonen im Sinne des § 14 Abs. 12 dieser AGB, zugänglich gemacht wird. § 16 Besondere Pfl ichten für Flatrate-Kunden (1) Nimmt der Kunde die von Westconnect angebotene Flatrate oder ein Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der Westconnect Infrastruk-tur verpfl ichtet, diese maßvoll (Fair Usage) und ausschließ-lich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die Westconnect Infrastruktur nicht durch weit überdurch-schnittliches Nutzungsverhalten belastet. Dieses ist gege-ben, wenn ein Kunde das monatliche Callvolumen nicht um mehr als 100 Prozent des Callvolumens überschreitet, das sich als durchschnittliches Callvolumen aus der Westconnect Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Callvolumen in den oberen 30 Prozent befi ndet.(2) Die private Internet-Flatrate darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, sofern der Kunde einer selbstständigen, planmäßig auf gewisse Dauer angelegten, marktorientierten, ent-gelt li chen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht (z. B. Ge-sell schaf ten, Vereine oder Behörden), die einen Eintrag in ein Regis ter (z. B. HRA, HRB, PR, GR oder VR) voraussetzt. Ebenso gehören zu den Gewerbekunden Selbstständige ohne Re gis trierungsverpfl ichtung, z. B. Freiberufl er. Sollte eine gewerbliche Nutzung festgestellt werden, so ist Westconnect nach schriftlicher Vorankündigung gegen-über dem Privatkunden berechtigt, den Privatkunden-vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. (3) Der Kunde ist verpfl ichtet, die Flatrate bzw. das Sonder-produkt nicht missbräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde Internet-verbindungen über geografi sche Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut und auf diese Weise die Inrechnungstellung der Internetnutzung durch Westconnect vermeidet, Anrufweiterschaltungen oder Rückruf unktionen einrichtet oder Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das sozialadäquat übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, die Flatrate bzw. das Sonder produkt für die Durchführung von massen hafter Kommunikation wie beispielsweise Faxbroadcast, Call-center oder Telemarketing oder unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt.(4) Im Falle der übermäßigen (Abs. 1) oder missbräuchlichen (Abs. 3) Nutzung der Flatrate oder eines Sonderproduktes durch den Kunden ist Westconnect berechtigt, die Flatrate oder das Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme dem Kunden mit 0,03 Euro/Min. inklusive Umsatzsteuer zu berechnen. Westconnect ist darüber hinaus berechtigt, den Anschluss gemäß den gesetzlichen Regelungen zu sperren oder fristlos zu kündigen.
Seite 10 § 17 Nutzungen durch Dritte (1) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzu-weisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.(2) Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistun-gen verpfl ichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.(3) Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der Westconnect angebotenen Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrück-licher schriftlicher Genehmigung durch die Westconnect gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. § 18 Entstörung/Leistungsstörungen/Minderung/Gewähr-leistung (1) Westconnect wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. (2) Westconnect unterhält eine Hotline für Störungs mel-dungen des Kunden, die unter der Telefonnummer 0800-990 00 66 erreicht werden kann.(3) Der Kunde ist – unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe – im Falle von 1. erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wieder-kehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der von der Westconnect gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 an-gegebenen Leistung, die durch einen von der Bundes-netzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifi zierten Überwa chungs-mechanismus ermittelt wurden, oder 2. anhaltenden oder häufi g auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung berechtigt, das vertrag lich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (vgl. § 57 Abs. 4 TKG). Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Für eine Kündigung ist § 314 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden.(4) Wird ein vollständiger Diensteausfall von der Westconnect nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Kunde ab dem Folge tag eines vollständigen Ausfalls eine Entschä digung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung zu ver-treten (vgl. § 58 Abs. 3 TKG). a) Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Ver-trägen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. b) Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicher-heitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu. c) Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG (vgl. § 17 Abs. 3 dieser AGB) geltend macht, ist diese Minde -rung auf eine zu zahlende Entschädigung wegen unzu-reichender Entstörung anzurechnen. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. (5) Westconnect gewährleistet über die in den Besonderen Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie und für den Internetzugang aufgeführten Verfügbarkeiten hinaus nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die un-unterbrochene Nutzbarkeit der Leistungen und des Netz-zugangs, z. B. wegen nicht der Westconnect gehörenden Infrastrukturen. Insbesondere gewährleistet Westconnect nicht die Nutzung von Diensten, soweit die technische Ausstattung des Kunden hierfür nicht ausreichend ist.(6) Westconnect hat keinen Einfl uss auf die Übertragung der Daten im Internet. Insoweit ergibt sich auch keine Verant-wortlichkeit der Westconnect für die Übertragungsleis-tungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit).(7) Westconnect leistet keine Gewähr für die im Internet ver-fügbaren Dienste von Informations- oder Inhalteanbietern, die übertragenen Informationen, ihre technische Fehlerfrei-heit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.(8) Soweit für die Erbringung der Leistungen der Westconnect Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt Westconnect keine Gewähr-leistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Netze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbrin-gung ihrer Leistungen. Westconnect tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.(9) Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Telefon-Flatrates, kann es aufgrund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Qua-lität bzw. der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen.(10) Ansonsten erbringt Westconnect ihre Leistungen im Rah-men der bestehenden technischen und betrieblichen Mög-lichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicher-heitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.(11) Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat Westconnect das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbe-
Seite 11seitigung nach dem tatsächlichen Material- und Zeitauf-wand entsprechend dem jeweils gültigen Preis verzeichnis der Westconnect in Rechnung zu stellen. § 19 Vereinbarung/Nichteinhaltung von Kundendienst- oder Installationsterminen (1) Über die Vereinbarung von Kundendienst- oder Installa-tions terminen erhält der Verbraucher unverzüglich einen Nachweis.(2) Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installations-termin von der Westconnect in den Fällen der Entstörung (vgl. § 58 Abs. 3 TKG), des Anbieterwechsels (vgl. § 59 Abs. 4 TKG) oder im Rahmen des Umzugs (vgl. § 60 Abs. 3 TKG) versäumt, kann der Verbraucher für jeden versäum-ten Termin eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. (3) Die Entschädigung beträgt – 10 Euro bzw. – 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. § 20 Unterbrechung von Diensten (1) Westconnect ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder in sonstiger Weise zeit- bzw. teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Grün den der öf entlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, zum Schutz vor Missbrauch der Dienste, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität (insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten), der Inter operabi-lität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Ansprüche des Kunden auf Scha dens er satz ergeben sich hieraus nicht.(2) Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnah-men werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen wer-den und nach Einschätzung der Westconnect voraussicht-lich nur zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen.(3) Westconnect ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungs-technischen Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.(4) In Fällen höherer Gewalt ist Westconnect von der Leis-tungs pfl icht befreit. Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbeson-dere Arbeitskampfmaßnahmen (auch in Drittbetrieben), behördliche Maßnahmen und eine Unterbrechung der Stromversorgung von mehr als 4 Stunden. § 21 Haftung und Haftungsbeschränkungen (1) Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet Westconnect unbeschränkt.(2) Für sonstige Schäden haftet Westconnect, wenn der Schad en von Westconnect, ihren gesetz lichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Westconnect haftet da-rüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpfl ichten“), in diesen Fällen aller-dings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 Euro je Schadens ereignis.(3) Darüber hinaus ist die Haftung der Westconnect, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden, die sich nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens dar-stellen, sowie im Falle der Verpfl ichtung zur Zahlung einer Entschädigung auf 12.500 Euro je geschädigten Endnutzer beschränkt. Sofern Westconnect aufgrund einer einheit-lichen fahrlässigen Handlung oder eines einheitlichen fahrlässig verursachten Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern haftet, so ist die Schadens ersatzpfl icht in der Summe auf insgesamt höchstens 30 Millionen Euro be-grenzt. Übersteigen die Schadensersatz- oder Entschädi-gungsverpfl ichtungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchst grenze, so wird der Schadensersatz oder die Ent schädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die gesetzlichen Ansprüche auf den Ersatz eines Verzugs-schadens bleiben von diesen Beschrän kungen unberührt.(4) Soweit Westconnect aufgrund einer Vorschrift dem Kun-den eine Entschädigung zu leisten hat oder dem Kunden nach den allgemeinen Vorschriften zum Schadens ersatz verpfl ichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser Scha-densersatz auf einen Schadensersatz nach vorstehen dem Absatz anzurechnen; ein Schadensersatz nach vorstehen-dem Absatz ist auf die Entschädigung oder einen Schadens-ersatz nach den allgemeinen Vorschriften anzurechnen. (5) Westconnect haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Westconnect Leistungen unter bleiben.(6) Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der Westconnect, die diese gemäß § 70 TKG mit einem Unter-nehmer im Sinne des § 14 BGB geschlossen hat, geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.(7) Westconnect haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder indirekte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder in-folge von Arbeitskämpfen die Leistungen der Westconnect unterbleiben.(8) Westconnect haftet nicht für die über ihre Dienste übermit-telten Informationen, und zwar weder für deren Vollstän-digkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Der Kunde haftet für alle Informationen, die er im Rahmen des Ver-trages auf den von Westconnect zur Verfügung gestellten Speicherplätzen speichert oder über den im Rahmen des Vertrages und dieser AGB zur Verfügung gestellten Zugang verfügbar macht, wie für eigene Informationen gemäß § 7 Telemediengesetz (TMG).
Seite 12(4) Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. a) Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren tech n ische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von der Westconnect, sofern diese die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung verlangen. b) Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung. c) Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung an-zurechnen. (5) Im Falle eines Umzuges ist der Kunde verpfl ichtet, Westconnect den Zeitpunkt des Umzuges mindestens vier Wochen im Voraus mitzuteilen. Westconnect wird im Falle des Wohnsitzwechsels des Kunden die vertraglich geschuldeten Leistungen ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte weiter erbringen, sofern die Leistungen am neuen Wohnsitz des Kunden von Westconnect angeboten werden. Westconnect ist berechtigt, für den durch den Umzug des Kunden ent-standenen Aufwand ein Entgelt gemäß dem aktuell gültigen Preisblatt zu verlangen. Wird die Leistung der Westconnect am neuen Wohnsitz des Kunden nicht angeboten, ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung für einen späteren Zeitraum berechtigt. Auskunftserteilung (6) Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein öf entliches End-nutzerverzeichnis eingetragen ist, darf über die Angaben Auskunft erteilt werden. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass seine Rufnummer, sein Name, sein Vorname und seine Anschrift unentgeltlich, gespeichert, berichtigt oder ge-löscht werden. Öf entliche Endnutzerverzeichnisse können dabei unter an-derem folgende Suchfunktionen enthalten:• Suche anhand der Rufnummer• Suche anhand des Namens • Suche anhand der Adresse Diese Suchfunktionen liegen nicht im Einfl ussbereich der Westconnect, sondern werden vom jeweiligen Anbieter des Endnutzerverzeichnisses festgelegt. § 23 Ordentliche und außerordentliche Kündigung (1) Soweit keine andere vertragliche Regelung getrof en wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekün-digt werden, sonst verlängert sich der Vertrag auf unbe-stimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. (2) Westconnect weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlän-gerung des Vertrages auf seine Rechte nach § 56 Abs. 3 TKG hin.(9) In Bezug auf die von Westconnect entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunab-hängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.(10) Für den Verlust von Daten haftet Westconnect nur, so -weit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Interval len sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung für Daten-verluste wird auf den typischen Wiederherstellungs auf wand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahr entsprechen-der Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.(11) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persön liche Haftung der Westconnect Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.(12) Im Übrigen ist die Haftung der Westconnect ausgeschlos-sen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkt-haftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.(13) Der Kunde ist verpfl ichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu tref en.(14) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Westconnect oder Dritten durch die missbräuch liche oder rechtswidrige Verwendung der Westconnect Leistungen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pfl ichten und Obliegenheiten nicht nachkommt, unbe-schränkt. § 22 Weitere Bedingungen für nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste Rufnummernänderung/Rufnummernmitnahme/Umzug (1) Der Kunde muss Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Ent-schei dungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber Westconnect nach dem TKG und den dazu ergangenen Ver fahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.(2) Westconnect trägt im Rahmen ihrer bestehenden tech-nischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelun-gen auf Wunsch die ihm durch Westconnect zugeteilte oder von einem anderen Telekommunikationsanbieter „mit gebrachte“ Rufnummer im Falle eines Wechsels von Westconnect zu einem anderen Telekommunikationsan-bieter bei Verbleiben im gleichen Vorwahlgebiet zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Die Rufnummernüber-tragung regelt sich nach den amtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur.(3) Die Kündigung des Vertrages bestätigt Westconnect schrift lich mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens einen Monat nach Vertragsende bekannt geben muss, ob er seine Ruf-nummer beibehalten möchte. Anderenfalls ist Westconnect berechtigt, diese Nummer für den Fall, dass sie dem Kun-den aus dem Nummernblock der Westconnect zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben oder für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunik a tionsanbieters zugeteilt wurde und der Kunde mit dieser Nummer zu Westconnect gewech-selt ist, an diesen ursprünglichen Telekommunikationsan-bieter zurück zugeben.
Seite 13(3) Das Recht zur außerordentlichen, das heißt fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Kunde für drei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als drei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebüh-ren für drei Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe von 100,00 Euro), in Verzug kommt, b) der Kunde zahlungsunfähig ist, c) der Kunde trotz Abmahnung in sonstiger Weise schwer -wiegend gegen seine vertraglichen Pfl ichten, insbeson-dere nach § 14 dieser AGB, verstößt, wobei eine Abmah-nung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist, d) der Kunde auf Verlangen der Westconnect nicht inner-halb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtig-ten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks (einer Grundstückseigentümererklärung) vorlegt oder der dinglich Berechtigte die Grundstücks-eigentümererklärung kündigt, e) Westconnect ihre Leistung aufgrund behörd licher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss, f) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische Handlungen vornimmt, g) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 61 TKG mindes-tens 14 Tage anhält und Westconnect die außerordent-liche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat, h) der Kunde die Dienste der Westconnect missbräuchlich im Sinne des § 14 Abs. 15 bis 19 dieser AGB für den Internetzugang nutzt i) oder ein Fall des § 5 Abs. 2 oder Abs. 5 Satz 1 dieser AGB vorliegt. § 24 Geheimhaltung, Datenschutz, Speicherung von Abrechnungsdaten (1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die der Westconnect unterbreiteten Informationen des Kunden mit Ausnahme der personenbezogenen Daten nicht vertraulich. Beide Parteien sind aber verpfl ich tet, Informa-tionen geheim zu halten, sofern bei verstän diger Würdigung eine Geheimhaltung geboten ist.(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er in dem Bestellformular macht (insbesondere Name und Anschrift), von Westconnect in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsver-hältnisses erforderlichen Umfang im auto matisierten Ver-f ahren erhoben und verwendet werden. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass Westconnect Nut-zungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhebt und verwendet.(3) Westconnect trägt dafür Sorge, dass alle Per sonen, die von Westconnect mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen daten schutzrechtlichen Vorschrif-ten in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.(4) Westconnect speichert, soweit eine Abrechnung verbin-dungsabhängig erfolgt (also z. B. nicht innerhalb einer Flat rate), sogenannte Verkehrsdaten (Daten, die bei der Bereit stellung und Erbringung von Telekommunika tions-dienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Rich tigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu acht Wochen nach Abrechnung. Westconnect ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang mög-lich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrs-daten aufgrund rechtlicher Verpfl ichtung gelöscht, trif t Westconnect gemäß § 67 Abs. 4 TKG keine Nachweis-pfl icht für die Einzelverbindungen.(5) Westconnect erteilt dem Kunden einen Einzelverbindungs-nachweis in vollständiger oder gekürzter Form. Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er aktuelle und zukünftige Mitbenutzer auf die Spei cherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbei-tervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Daten, die un-verschlüsselt über das Internet übertragen werden, nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen werden können. Es wird deshalb davon abgeraten, personenbezo-gene Daten oder andere geheimhaltungsbedürftige Daten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Pass-wörter oder sonstige Zugangscodes, unverschlüsselt zu übertragen.(7) Westconnect weist zudem darauf hin, dass die Übertragung von Daten über und der Abruf von Informationen aus dem Internet Gefahren für die Datensicherheit und Dateninte-grität bergen. Westconnect hat hierauf keinen Einfl uss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, seine Daten gegen diese Gefahren zu schützen. Durch geeignete Hard- und Softwarelösungen, wie z. B. Firewall und Virenscanner, lassen sich die Gefahren deutlich reduzieren. Derartige Produkte sind im einschlägigen Fachhandel erhältlich. Hinweis für den Kunden: Personenbezogene Daten und geheimhaltungsbedürftige Daten (z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Passwörter und sonstige Codes) sollten stets verschlüsselt übertragen werden, um eine Kenntnisnahme Dritter möglichst auszuschließen. Im Falle der Gewährung eines Rabattes aufgrund beste-hender vertraglicher Beziehung mit der E.ON Energie Deutschland GmbH oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen ist Westconnect berechtigt, die erforderli-chen Kundendaten zur Überprüfung dieser Rabattgewäh-rung an die E.ON Energie Deutschland GmbH oder das mit dieser verbundene Unternehmen zu übermitteln. § 25 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages ist am Wohnsitz des Kunden. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Essen der Gerichtsstand. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. (2) Es fi ndet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Westconnect, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
Seite 14 § 26 Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG Westconnect weist den Kunden hiermit darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlich-tungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele-kommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn wenden kann, wenn es hinsichtlich der in § 68 Abs. 1 Zif ern 1 bis 3 TKG auf-geführten Sachverhalte zwischen ihm und der Westconnect zu Meinungsunterschieden kommt. Die Einzelheiten der prak-tisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlich-tungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunk-tion und des Suchbegrif s „Schlichtung“ entnommen werden. Änderungen vorbehalten. Stand: Oktober 2023 Widerrufsrecht/WiderrufsbelehrungA. Lieferung von Waren Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gemäß § 13 BGB) einen Ver trag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genom men haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Westconnect, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, Telefon 0800-990 00 66, Fax 0800-990 00 88, E-Mail: service@eon-highspeed.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufs formular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah-lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Wider-ruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzah-lung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berech-net. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unver-züglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (Westconnect, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen) zurück-zusenden oder uns zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kos ten der Rücksendung der Waren. Sie müs sen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur auf-kommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaf enheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzu führen ist. B. Bezug von Dienstleistungen Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gemäß § 13 BGB) einen Vertrag über den Bezug von Dienstleistungen abgeschlossen haben, steht Ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Vorausset-zungen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufs-belehrung zu: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Grün-den diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufs-recht auszuüben, müssen Sie uns (Westconnect, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen, Telefon 0800-990 00 66, Fax 0800-990 00 88, E-Mail: service@eon-highspeed.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Wider-rufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mit-teilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zah-lungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Wider-ruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzah-lung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüng lichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berech-net. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemes-senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hin-sicht lich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrach ten Dienst-leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Seite 15 Westconnect GmbH Besondere Geschäftsbedingungenfür den Verkauf und die Vermietung von Waren § 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedin -gungen“ genannt) gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der kostenpfl ichtigen Nutzungsüberlassung von Endgeräten (nachfolgend „Hardware“ oder „Endgeräte“ genannt), welche Westconnect als optional zubuchbare Optionen zu den Produkten über Festnetzanschlüsse der Westconnect gegenüber Endkunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbringt. § 2 Vertragsabschluss (1) Westconnect bietet Hardware ausschließlich in Verbindung mit einem Vertrag über ein Westconnect Festnetzprodukt an.(2) Der Kunde kann Aufträge schriftlich oder durch Online-auftrag (z. B. E-Mail) erteilen. Der Vertrag kommt durch die „Auftragsbestätigung“ der Westconnect, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Hardware, zustande. (3) Der Inhalt des Vertrags richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrags, der Leistungsbeschreibung/dem Preisblatt, diesen Bedingungen und den Allgemeinen Geschäfts bedingungen für das jeweilige Westconnect Produkt. § 3 Eigentumsvorbehalt, Vollstreckung Dritter (1) Die von Westconnect verkaufte Ware bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Westconnect. (2) Vollstrecken Gläubiger des Kunden die verkaufte Ware, hat der Kunde Westconnect unverzüglich zu informieren. Der Kunde hat Westconnect in diesem Falle von allen Kosten freizustellen, die Westconnect durch die Inanspruchnahme Dritter mit der Wahrung der Eigentumsrechte gegenüber dem pfändenden Gläubiger entstehen, soweit diese erfor-derlich und angemessen sind und nicht vom pfändenden Gläubiger zu erstatten sind. § 4 Kaufoption (1) Bei der Kaufoption verkauft Westconnect die angebotene Hardware gegen Zahlung eines einmaligen Entgeltes an den Kunden.(2) Westconnect behält sich das Eigentum an der Hardware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung zur Weitergabe der Hardware an Dritte, Verpfändung oder Übereignung zur Sicherheit nicht berechtigt. (3) Lieferung (Gefahrübergang, Lieferzeit) a) Westconnect ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen. b) Mit der Übergabe der Hardware an den Kunden geht die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlech-terung auf den Kunden über. Gleiches gilt bei einem Versand auf Wunsch des Kunden mit der Übergabe der Hardware an die Transportperson. c) Bei Lieferverzug haftet Westconnect im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das Verschulden von Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen wird Westconnect zugerechnet. d) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist Westconnect berechtigt, den ihr insoweit entstandenen Schaden er-setzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Ver-schlechterung auf den Kunden über.(4) Gewährleistung/Haftung/Informationspfl icht a) Die Gewährleistung richtet sich nach den §§ 433 f . BGB. b) Ist das Endgerät mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl zunächst Mängelbeseitigung oder Ersatz-lieferung verlangen. Westconnect kann die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die gewählte Form der Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz geltend machen. c) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Über-gabe. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangel folgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. d) Der Kunde ist verpfl ichtet, Westconnect über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der über-lassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich zu informieren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung diese auch zumindest in Textform anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Westconnect den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadens-ersatz verlangen. § 5 Mietoption (1) Von Westconnect leih- oder mietweise überlassene Dienst-zugangsgeräte und sonstige Hardware bleiben im Eigen-tum der Westconnect. Westconnect bleibt insbesondere auch Eigentümerin aller Service- und Technikeinrichtungen und sonstiger Geräte, soweit nicht etwas anderes aus-drücklich vereinbart ist.(2) Westconnect ist bei leih- oder mietweiser Überlassung von Dienstzugangsgeräten und sonstiger Hardware berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, die Konfi guration sowie das Ein-spielen der für den Betrieb notwendigen Daten und Updates auf dafür vorgesehene Endgeräte durch Datenaustausch durchzuführen. Ebenfalls ist Westconnect in diesem Zu-sammenhang dazu berechtigt, aber nicht verpfl ichtet, die Hardware im eigenen Managementsystem einzubinden und diese im Zusammenhang mit einer vom Kunden gemelde-ten Störung zu analysieren. Der Kunde hat Westconnect entsprechenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kunden verweigert oder wesentlich erschwert, kann Westconnect die Funktionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht gewährleisten.(3) Bei der Mietoption erhält der Kunde die im jeweiligen Pro-duktpaket enthaltene Hardware gegen Zahlung einer Miete über die vereinbarte Dauer.(4) Bei Beendigung des Vertrages (Kündigung, Widerruf) ist
Seite 16der Kunde grundsätzlich verpfl ichtet, das gemäß den vorstehenden Absätzen überlassene Eigentum auf eigene Kosten und eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an Westconnect zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpfl ichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird Westconnect dem Kunden die Hardware einschließlich des Zubehörs, entsprechend dem vereinbarten Preisblatt, in Rechnung stellen. (5) Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der überlassenen Hardware oder den Verlust der über-lassenen Hardware. Ist die überlassene Hardware durch einen Umstand beschädigt worden, den der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Blitzschlag oder Wasserschaden), der aber durch eine Versicherung des Kunden oder eines Dritten abgedeckt ist (z. B. durch eine Hausratversicherung), so wird der Kunde den Schaden über diese Versicherung abwickeln und Westconnect ersetzen oder Westconnect die Ansprüche gegen die Versicherung zur eigenen Geltend-machung abtreten. § 6 Versandkostenpauschale (1) Westconnect berechnet für den Versand der Endgeräte eine Versandkostenpauschale, deren Höhe der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung/dem Preisblatt zu ent-nehmen ist. (2) Die Versandkostenpauschale wird je Anschluss und Bestellung fällig. Werden in einer Bestellung mehrere Endgeräte bestellt oder fallen Teillieferungen an, fällt die Versandkostenpauschale nur einmal an. § 7 Entgelte/Zahlungsbedingungen (1) Die für die jeweiligen Module zu zahlenden einmaligen oder monatlichen Entgelte ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung/dem Preisblatt.(2) Die Entgelte werden in der Regel über die monatlichen Rech nungen für Sprachtelefonie abgerechnet. Westconnect behält sich das Recht vor, über die jeweiligen Entgelte gesonderte Rechnungen zu erstellen.(3) Die im Rahmen der Mietoption zu zahlenden Mietzinsen werden monatlich in Rechnung gestellt.(4) Einmalige Entgelte im Rahmen der Kauf- und Nutzungs-option (Kaufpreis, einmaliges Bereitstellungsentgelt) sowie die Versandkostenpauschale werden in einer der folgenden Rechnungen komplett in Rechnung gestellt. (5) Die Rechnungen werden gemäß der Vereinbarung über das jeweilige Westconnect Produkt fällig.
Seite 17 Westconnect GmbH Besondere Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie § 1 Geltungsbereich (1) Westconnect oder deren Beauftragte stellen dem Kunden im Rahmen ihrer technischen und betrieb lichen Möglich-keiten einen allgemeinen Netzzugang zu einem öf entlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung. Der angebotene Sprachtelefoniedienst wird mit zwei Sprachkanälen mittels SIP-Protokoll auf Basis des durch die IETF im RFC 3261 defi nierten Standards bereitgestellt. Dazu ist am Netzzu-gang ein Endgerät (Router), welches Westconnect dem Kunden auf Wunsch zur Miete überlässt, anzuschließen, über welches der Sprachdienst terminiert wird. Dieses Endgerät (Router) kann der Kunde zum Anschluss von Sprachtelefon-, Telefax- und sonstigen bestimmungsge-mäßen Telekommunikationseinrichtungen nutzen, sofern diese den gesetzlichen und den verord nungs rechtlichen Vorschriften entsprechen. Mithilfe solcher Endeinrichtun-gen kann der Kunde Telekommuni kationsverbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüssen herstellen.(2) Sofern der Kunde bei Vertragsschluss nicht über eine oder mehrere (maximal zehn) Teilnehmerrufnummern für den sei tens der Westconnect zur Verfügung zu stellenden Anschluss verfügt, die im Rahmen einer Rufnum mern por-tierung zu Westconnect übernommen werden sollen, oder eine oder mehrere bestehende Teilneh merruf num mern nicht beibehalten will, teilt Westconnect dem Kunden schrift lich eine Teilnehmerrufnum mer zu. Der Kunde kann nachträglich weitere Rufnummern bestellen. Für eine sol-che nachträgliche Zuweisung einer Rufnummer hat der Kunde ein zusätzliches Entgelt gemäß dem jeweils aktu-ellen Preisblatt zu entrichten. Die maximale Anzahl von nutzbaren Rufnummern beträgt an einem Mehr geräte - an schluss zehn Rufnummern.(3) Wählt der Kunde Westconnect als Teilnehmernetzbetreiber, so wird Westconnect auch als Verbindungsnetzbetreiber fest voreingestellt. Eine Verbindung über Call-by-Call oder Preselection mit einem anderen Verbindungsnetzbetreiber ist nicht möglich. Westconnect weist den Kunden aus-drücklich darauf hin, dass der Westconnect Teilnehmeran-schluss nicht die Einwahl über sämtliche Onlinedienste-Rufnummern oder geschlossene Benutzergruppen (Closed User Groups) unterstützt. Darüber hinaus ist die Herstel-lung von Verbindungen zu Einwahlrufnummern für den Zugang zum Internet nicht möglich und im Sinne der ange -botenen Leistung nicht zulässig.(4) Aufgrund gesetzlicher Regelung und im Interesse des Kun den stellt Westconnect Verbindungen zu Mehrwert-dienste rufnummern nur bis zu einer maximalen Dauer von 60 Mi nuten her. Auch behält sich Westconnect vor, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne Ziel-rufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Länderkenn-zahlen zu sperren.(5) Sofern es der Kunde wünscht und dies technisch möglich ist, kann Westconnect netzseitig bestimmte Ruf num mern -bereiche sperren. Die Sperrung erfolgt für den Kunden kos-tenlos. Sollte später eine Freischaltung der gesperrten Ruf-nummernbereiche gewünscht sein, so kann Westconnect für diese Freischaltung eine Gebühr erheben, deren Höhe dem gültigen Preisblatt entnommen werden kann. § 2 Einzelverbindungsnachweis/Einwendungen gegenRechnungen (1) Auf Wunsch erhält der Kunde kostenlos eine detaillierte elektronische Rechnung mit einer Einzelverbindungsüber-sicht. Diese Übersicht enthält nicht die pauschal mit einer Telefon-Flatrate abgegoltenen Verbindungen. In der Einzel -verbindungsübersicht werden die Zielnummern nach Wahl des Kunden vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Zif ern aufgeführt. Macht der Kunde von seinem Wahl-recht keinen Gebrauch, erfolgt eine gekürzte Auf ührung.(2) Hat der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis beantragt, ist er verpfl ichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlus-ses darüber informiert sind bzw. informiert werden, dass ihm mit dem Einzelverbindungsnachweis ihre Verkehrs-daten bekannt gegeben werden.(3) Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von Westconnect aufgrund gesetzlicher Verpfl ichtung aus daten schutzrechtlichen Gründen spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung verlangt. Hat der Kunde Ein-wendungen gegen die Verbindungsentgelte erhoben,dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwen-dungen abschließend geklärt sind.(4) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kun den keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespei-cherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf-grund recht licher Verpfl ichtung gelöscht werden, trif t Westconnect weder eine Nachweispfl icht für die erbrachten Verbindungs daten noch eine Auskunftspfl icht für die Ein-zelverbindungen. § 3 Pfl ichten und Obliegenheiten des Kunden (1) Soweit für die betref ende Leistung von Westconnect die Installation eines separaten Übertragungsweges oder -systems oder sonstige Maßnahmen (z. B. Zugang zum Telefonanschluss) erforderlich sind, wird der Kunde Westconnect bzw. ihren Erfüllungsgehilfen die Vornahme dieser Installationen und Maßnahmen nach Absprache eines geeigneten Termins während der üblichen Geschäftszeiten ermöglichen und auf eigene Kosten die dafür erforderli-chen Voraussetzungen in seinen Räumen schaf en. Ist die Installation zum vereinbarten Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, ist er Westconnect gegenüber für den hierdurch entstandenen Schaden und eventuell anfallende Mehraufwendungen verantwortlich. Nicht von Satz 1 umfasst ist eine etwa notwendige Glas-faser-Gebäudeverkabelung.
Seite 18(2) Der Kunde ist des Weiteren verpfl ichtet: a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungs-arbeiten am Anschluss nur von Westconnect oder deren Beauftragten ausführen zu lassen, b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschal- tung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses An-schlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist. c) die Anwahl einer Zielrufnummer zu unterlassen, sofern das Zustandekommen der Verbindung von demjenigen, der Inhaber der Zielrufnummer ist, nicht gewünscht ist, d) dem Beauftragten von Westconnect den Zutritt zu sei-nen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen und zur Wahr-nehmung sonstiger Rechte und Pfl ichten nach den AGB und diesen Besonderen Geschäftsbedingungen erfor-derlich ist, e) den Sprachtelefoniedienst, insbesondere die Notruf unk-tionalität, nur an dem vereinbarten Anschluss zu nutzen. § 4 Telefon-Flatrate Eine Telefon-Flatrate ermöglicht dem Kunden Gesprächsverbin-dungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt. Ausgenommen von der Telefon-Flatrate sind Verbindungen zwischen Endstellen, die den Eindruck einer Festverbindung entstehen lassen, sowie Verbindungen zu Internetprovidern und Verbindungen zum Zwecke der Datenübertragung. Ferner sind ausgenommen Ver-bindungen zu Sonderrufnummern, Servicerufnummern sowie Mehrwertdiensterufnummern und Auskunftsdiensten. Die hierfür geltenden Preise entnehmen Sie dem Preisblatt Sonderrufnum-mern. Ebenso sind Verbindungen ins Ausland von der Telefon-Flatrate ausgeschlossen. Auch darf der Kunde eine Telefon-Flatrate nicht einsetzen, um Dritten gegenüber Telekom muni -kationsdienste (z. B. Resale) zu erbringen. Eine Telefon-Flatrate kann nicht für die Erbringung von Massenkommunikations-diensten (insbesondere durch Callcenter, Meinungsforschungs-institute, Faxbroadcast- und Telefonmarketing-Dienstleister) beauftragt werden. In diesen Fällen ist Westconnect berechtigt, die Annahme des Auftrages zu verweigern.Westconnect bietet nachstehende Telefon-Flatrates an. Festnetz-Flatrate : Umfasst alle Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz. Die Festnetz-Flatrate ist in den E.ON High-speed Produkten bereits inkludiert. Mobilfunk-Flatrate: Umfasst alle Sprachverbindungen in deutsche Mobilfunknetze. Die Mobilfunk-Flatrate kann als Option zusätzlich zum E.ON Highspeed Vertrag hinzugebucht werden. Einzelheiten sind dem aktuell gültigen Preisblatt zu entnehmen. § 5 Besondere Pfl ichten für Telefon-Flatrate-Kunden (1) Der Kunde ist verpfl ichtet, die Telefon-Flatrate nicht miss-bräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde a) Internetverbindungen über geografi sche Einwahlnum-mern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut, b) Anrufweiterschaltungen oder Rückruf unktionen ein-richtet oder Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, c) die Telefon-Flatrate für die Durchführung von massen-hafter Kommunikation wie beispielsweise Faxbroad-cast-Diensten, Callcenter-Diensten oder Telefonmar-keting verwendet, d) die Telefon-Flatrate für die Nutzung von Mehrwert-diensten oder ähnlichen Anrufzielen, wie z. B. Chat-diensten, verwendet.(2) Im Falle der missbräuchlichen Nutzung der Telefon-Flatrate durch den Kunden ist Westconnect berechtigt, die Telefon- Flatrate außerordentlich zu kündigen und für die miss-bräuchliche Inanspruchnahme Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Telefon-Flatrate von Westconnect vereinbart hätte. Die missbräuchlich in Anspruch genommene Leistung berech net Westconnect dem Kunden mit 0,03 Euro/Min. inklusive Umsatzsteuer. § 6 Teilnehmerverzeichnisse (1) Westconnect wird auf Wunsch des Kunden dessen not-wendige Daten (Rufnummer, Name, Vorname, Anschrift, Beruf) unentgeltlich an einen Herausgeber eines allgemein zugänglichen Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches weiterleiten. Das Vorstehende gilt entspre-chend, soweit der Kunde die Aufnahme seiner notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskunftsdienste wünscht. Der Kunde hat das Recht, seinen Eintrag in einem Tele-fonverzeichnis sowie in einem Verzeichnis für Auskunfts-dienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu lassen. Der Kunde kann innerhalb der datenschutzrecht lichen Bestimmungen die entgeltliche Eintragung eines Mitbe-nutzers des Netzzugangs in ein Telefonverzeichnis sowie in ein Auskunftsverzeichnis verlangen.(2) Westconnect darf im Einzelfall Auskunft über die in Teil-nehmerverzeichnissen enthaltenen Kundendaten erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, einen unrichtigen Eintrag berichtigen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.(3) Sofern der Kunde in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf die Telefonauskunft auch über seinen Namen und/ oder seine Anschrift und/ oder seiner Rufnummer erteilt werden. § 7 Verfügbarkeit Die mittlere Verfügbarkeit des Sprachtelefoniedienstes ent-spricht 97 Prozent im Jahresdurchschnitt. Westconnect stellt die Verbindungen mit einer mittleren Durchlasswahr schein lich-keit von 97,0 Prozent im Jahresdurchschnitt her. Aufgrund dieser dem internationalen Standard entsprechenden wirtschaft-lichen Dimensionierung der von Westconnect genutzten Tele-fonnetze muss der Kunde damit rechnen, dass eine Verbindung nicht jederzeit hergestellt werden kann. § 8 Notruf Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind von dem Sprachtelefoniedienst möglich. Bei einem Ausfall der Stromver -sorgung der Anschalteinrichtungen (z. B. Glasfaser-Modem, Rou-ter, Telefonanlage oder Ähnliches) über das Hausstromnetz kann keine Gesprächsverbindung aufgebaut werden. Ein Notruf ist somit nicht möglich. Die Notrufabfragestelle kann aufgrund der übermittelten Rufnummer des Anrufers Angaben zum Anrufer-standort ermitteln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Sprac h telefoniedienst am vereinbarten Anschluss genutzt wird.
Seite 19 Westconnect GmbH Besondere Geschäftsbedingungen für den Internetzugang § 1 Geltungsbereich (1) Westconnect gewährt dem Kunden im Rahmen ihrer be-stehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten den Zugang zum Internet, um dem Kunden die Übermitt-lung von Daten (IP-Paketen) zu ermöglichen.(2) Der Zugang wird je nach gewähltem Produkt als echte Internet-Flatrate ermöglicht, wobei sich Westconnect für die Internet-Flatrate-Produkte eine Ein schrän kung der unten angegebenen Bandbreite für einzelne Internetdienste (z. B. Filesharing) ausdrücklich vorbehält.(3) Die angebotenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt.(4) Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit eines An-schlusses kann nicht zugesagt werden, da die am Anschluss des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwin-dig keit von den jeweiligen physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung abhängt, insbesondere von der soge -nann ten Leitungsdämpfung, die sich unter anderem aus der Länge der Anschlussleitung und dem Leitungsdurch-messer ergibt. Die genannten Übertragungsgeschwin dig-keiten können nur auf der Strecke zwischen dem Über-gabepunkt des öf entlichen Telekommunikations netzes bis hin zum Netzknoten der Westconnect zugesagt werden. Ausgeschlossen ist die Zusicherung der genannten Über-tragungs geschwindigkeiten bei einer kun deneigenen Weiterverkabelung vom Übergabepunkt als Anschluss-verlängerung im Haus des Kunden. Etwaige Beeinträchti-gungen aus dieser Verkabelung liegen in der Verantwort-lichkeit des Kunden. Westconnect übernimmt keine Verantwortung für die Übertragungsgeschwindigkeit zwi-schen seinem Netzknoten und dem Internet oder für die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet. Sofern die Netz kapazität im IP-Backbone der Westconnect ausgebaut werden muss, um dem Kunden die genannten Bandbreiten bereitzustellen, steht die volle Bandbreite ggf. erst nach Abschluss einer solchen Erweiterung zur Verfügung. Die hiernach bestimmte Leistung steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Ver-tragslaufzeit verfügbar ist. Aus technischen und physika-lischen Gründen und durch die Beeinfl ussung mit anderen An schlüs sen kann es wegen technischer Besonderheiten im Nachhinein dazu kommen, dass sich die zur Verfügung stehende Kapazität (Bandbreite) reduziert. Westconnect steht deshalb ein Anpassungsrecht nach billigem Ermes-sen zu. ProdukteTechnologie-VarianteDownload (Mbit/s) Upload (Mbit/s) minimalnormalmaximal 1 minimalnormalmaximal 1 E.ON Highspeed 30VDSL0,525300,52,85E.ON Highspeed 60VDSL0,551600,58,210E.ON Highspeed 60 (12 Monate) VDSL0,551600,58,210E.ON Highspeed 100 symmetrischGlasfaser80901008090100E.ON Highspeed 120VDSL5490120122840E.ON Highspeed 250VDSL105150250203540E.ON Highspeed 250Glasfaser2002252508090100E.ON Highspeed 250 (12 Monate) Glasfaser2002252508090100E.ON Highspeed 500Glasfaser400450500200225250E.ON Highspeed 1.000Glasfaser7008001.000400450500 Anmerkung: E.ON Highspeed ist ein Produkt der Westconnect GmbH. 1 Die angegebenen Maximalwerte entsprechen den beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeiten.
Seite 20(5) Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist unter anderem von der Länge und dem Dämpfungsgrad der für den Anschluss genutzten Kupfer-Doppelader, der Netzauslastung des Internet-Backbones, der Übertra-gungs geschwindigkeit der angewählten Server des jeweili-g en Inhalteanbieters und von den vom Kunden verwende ten Endgeräten (Router, PC inklusive seines Betriebssystems und sonstiger eingesetzter Software) abhängig.(6) Gegenseitige Beeinfl ussung von Diensten am Anschluss des Kunden Grundsätzlich wird jede Art von Datenverkehr gleichberech-tigt übertragen. Bei Auftreten von Verkehrsspitzen im Datenverkehr werden Telefonieleistungen und ggf. mit dem Produkt gebuchte Zusatzoptionen von E.ON TV über den Anschluss des Kunden bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung zu gewährleisten. Die Nutzung von Telefonieleistungen und ggf. E.ON TV Leis-tungen reduziert die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite. In solchen Fällen kann es zu Verzö-gerungen bei der Datenübertragung kommen und somit zu den gleichen Einschränkungen wie beim Auftreten von Netzüberlastungen. Bei Nutzung von Telefonieleistungen wird die für Internet -dienste zur Verfügung stehende Bandbreite je Gesprächs-verbindung um ca. 100 kbit/s im Down- und Upload redu -ziert. Bei Nutzung von E.ON TV Leistungen wird die für Internetdienste zur Verfügung stehende Bandbreite im Download wie folgt reduziert: – je SD-TV-Kanal um ca. 3.000 kbit/s und – je HD-TV-Kanal um ca. 8.000 kbit/s. Für den Betrieb einer Set-Top-Box entsteht zusätzlich ein Bandbreitenbedarf von zeitweise bis zu 500 kbit/s im Down- und Upload für die Übertragung von Steuerinfor-mationen.(7) Die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs liegt bei 97 Prozent im Jahresdurchschnitt.(8) Die Internetleistungen einschließlich aller Telefonieleis-tungen (auch Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112) können nur mit Endgeräten mit eigener Strom-versorgung genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte aus dem Netz der Westconnect ist (auch bei Stromausfall beim Kunden) nicht möglich.(9) Für den Fall, dass innerhalb von drei Wochen nach Inbe-triebnahme des Internetdienstes festgestellt wird, dass die technischen Voraussetzungen beim Kunden für den gewählten Dienst nicht gegeben oder nicht ausreichend sind, um z. B. die genannten Anschlussbandbreiten zu er-reichen, bemühen sich beide Seiten um eine Anpassung des Vertrages an die tatsächlichen Gegebenheiten. Kommt keine Einigung zustande, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 2 Zugang (1) Der Zugang zum Internet wird dem Kunden über die von Westconnect zugelassenen registrierten und bei Vertrags-abschluss dem Kunden auf Wunsch zur Miete überlassenen Endeinrichtungen (ggf. Modem, Router) sowie ggf. durch persönliche Zugangsdaten gewährt. Diese Endeinrichtung ist am Übergabepunkt des öf entlichen Telekommunika-tionsnetzes anzuschließen. Werden vom Kunden andere als von Westconnect zur Miete überlassene Endeinrichtungen eingesetzt, über nimmt Westconnect für die Funktion dieser Geräte keine Gewähr-leistung. Das vom Kunden verwendete Endgerät muss da-bei die Schnittstellenspezifi kation der Westconnect (ab-rufbar unter: https://www.eon- highspeed.com/downloads/) erfüllen. Sofern die Leis tung aufgrund des Einsatzes von kundeneigenen Geräten nicht erbracht werden kann, be-steht gegenüber Westconnect aus diesem Grunde kein Schadensersatzanspruch. Der Kunde haftet Westconnect gegenüber jedoch für Schäden, die durch den Einsatz von ihm verwendeter und nicht der Norm entsprechender oder von Westconnect nicht genehmigter Geräte ent standen sind. Die vertraglichen Vereinbarungen mit dem/den Haus-eigentümer/n (Grundstückseigentümererklärung) sowie das Vorhandensein einer Glasfaser-Gebäudeverkabelung sind zwingende Voraussetzungen für die Leistungserbrin-gung im Rahmen der Anschlussart Glasfaser-Technologie. (2) Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Gerä-ten) an den Internetzugang von Westconnect zur schnur-losen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechen-den Verschlüsselungssystems, wie z. B. WPA, sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang Dritten nicht zugänglich ge-macht wird. § 3 Pfl ichten der Parteien Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung der in der Protokollfamilie TCP/IP verabschiedeten Standards übermitteln. Westconnect ist nicht verpfl ichtet, dem Kunden IP-Adress-räume dauerhaft zu überlassen. Dem Endkunden wird bei Ver-bindungsaufbau eine dynamische IP-Adresse zugewiesen, wo-bei es sich dabei auch um sogenannte private IP-Adressen handeln kann, welche vom Anbieter über das sogenannte Carrier Grade NAT-Verfahren erzeugt werden. Ein Anspruch des Kun-den auf eine öf entliche IP-Adresse besteht nicht. Optional hat der Kunde die Möglichkeit, eine öf entliche dynamische IP-Adresse bei Beauftragung des Anschlusses mitzubestellen.Westconnect behält sich das Recht vor, nach 24 Stun den un-unterbrochener Nutzung eine Trennung der Verbindung durch-zuführen. Ein sofortiger Wiederaufbau der Verbindung ist jedoch möglich. § 4 Tarifänderung (1) Tarifänderungen (Upgrades und Downgrades) sind jeder-zeit kostenlos möglich. Ein Upgrade erhöht die Bandbreite des Anschlusses. Ein Downgrade verringert die Bandbreite des Anschlusses und kann einmalig durchgeführt werden. Tarifänderungen führen zu einer Anpassung des Tarifs gemäß dem aktuellen Preisblatt. Die Mindestvertrags-laufzeit bleibt bei Tarifänderungen unberührt.(2) Sollte eine Startphase vereinbart sein, deren Dauer sich aus der Vertragszusammenfassung ergibt, sind Tarif-änderungen nach Ablauf der Startphase möglich. § 5 Gewährleistung von Westconnect Westconnect leistet keine Gewähr für die im Internet verfügba-ren Dienste von Informations- oder Inhalteanbietern, die über-tragenen Inhalte, ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck.
Seite 21 ProduktBeginn der Vermarktung E.ON Highspeed 3001. November 2016E.ON Highspeed 6001. November 2016E.ON Highspeed 60 (12 Monate) 01. November 2020E.ON Highspeed 100 symmetrisch01. Juli 2018E.ON Highspeed 12001. November 2016E.ON Highspeed 25001. April 2020E.ON Highspeed 250 (12 Monate) 01. Oktober 2023E.ON Highspeed 50001. April 2020E.ON Highspeed 1.00001. April 2020 Anmerkung: E.ON Highspeed ist ein Produkt der Westconnect GmbH. § 6 Vermarktungsstart Westconnect vermarktet die verfügbaren Produkte wie im Folgenden aufgeführt.